Der Düsseldorfer Generalstaatsanwalt sieht aktuell keinen Anlass, als höhere Instanz einzuschreiten in das mindestens holprig verlaufene Ermittlungsverfahren der Duisburger Staatsanwaltschaft zum Verdacht der Korruption, des Betrugs und der Untreue gegen Heinz Rinas als Ex-Chef der Mülheimer Seniorendienste und zahlreiche weitere Beschuldigte.
Ein von der Generalstaatsanwaltschaft im Zuge der Berichterstattung dieser Zeitung eingeforderter Sachstandsbericht durch den Leitenden Oberstaatsanwalt der Duisburger Ermittlungsbehörde habe „derzeit keinen Anlass“ erkennen lassen, „in der Angelegenheit tätig zu werden“, so ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Auf konkrete Nachfrage gab er die Auffassung des Generalstaatsanwalts preis, dass die aus Duisburg gesteuerten Ermittlungen aus dessen Sicht seit Sommer 2014 zielführender als im Jahr zuvor in Angriff genommen worden seien.
Wie berichtet, war die ermittlungsleitende Duisburger Staatsanwältin Anfang 2014 zwei Mal in Folge kläglich mit mangelhaften Anträgen für Durchsuchungsbeschlüsse gescheitert, so dass die umfangreichen Ermittlungen des Landeskriminalamtes ausgebremst waren und zwischenzeitlich Beschuldigte Wind bekommen hatten, dass gegen sie ermittelt wurde. Auch hatte ein Rinas-Anwalt für Aufsehen gesorgt, als er die Behauptung aufgestellt hat, über Kontakte in die SPD-Landtagsfraktion seien anvisierte Durchsuchungen und der Stand der Ermittlungen kontinuierlich nach außen getragen worden.
Hausinterne Prüfung
Zum Vorwurf des Anwaltes der städtischen Beteiligungsholding, dass die ermittlungsleitende Staatsanwältin einen entsprechenden Hinweis nicht zu den Verfahrensakten genommen und untersucht habe, läuft laut Generalstaatsanwalt noch die hausinterne Prüfung des Leitenden Oberstaatsanwaltes in Duisburg.
Insgesamt stellt die Generalstaatsanwaltschaft mit Blick auf die bisherige Arbeit der ermittlungsleitenden Duisburger Staatsanwältin fest, dass derzeit „konkrete Tatsachen, die das Vorliegen einer Strafvereitelung im Amt möglich erscheinen ließen, hier nicht bekannt sind“.