Der zuständige Dezernent für die städtischen Immobilien, Kämmerer Uwe Bonan, wirft den Mülheimer Bürgerinitiativen (MBI) vor, falsche Angaben zur VHS zu verbreiten. „Das führt schnell zu einer Legendenbildung und ist der Sache nicht dienlich.“

Erneut dreht sich der Konflikt um die Höhe der möglichen Sanierungskosten. Die MBI behaupten, dass die Öffentlichkeit nicht korrekt und unzureichend über die Kosten informiert worden sei. Fakt sei, so Bonan, dass die Kostenaufstellung zur Sanierung des jetzigen VHS-Gebäudes bereits mehrfach öffentlich kommuniziert worden sei, zum ersten Mal bereits am 8. September 2014. Von den drei Sanierungsvarianten – Pflichtsanierung mit Brandschutz/Trinkwassernetz: etwa 6 Millionen Euro; Grundsanierung inklusive Pflichtsanierung: rund 11,5 Millionen Euro; Vollsanierung inklusive veränderter Raumstrukturen: rund 16 Millionen Euro – wurden die beiden ersten von einem externen Architektur- und Ingenieurbüro erstellt. Die dritte Sanierungsvariante stammt aus den Unterlagen für die damalige Sparkassenakademie-Bewerbung. Der Dezernent weist auch die Behauptung zurück, dass der Leiter des Immobilien-Services der Stadt eine weitere Variante in Höhe von 4,2 Millionen Euro dargestellt habe. Die gebe es nicht. Und mit noch einer Behauptung räumt Bonan auf: Bei einem Umzug der VHS ins „Schloßstraßen-Quartier“ wäre nicht der Mülheimer Wohnungsbau, einer von drei Investoren an dem Standort, Vermieter, sondern die Fortress Immobilien AG.

Die MBI gehören zu den Initiatoren der Initiative „Erhalt der VHS an der Bergstraße“. Bereits im Sommer, als der VHS-Standort als mögliche Sparkassen-Akademie im Gespräch war, hatte die Initiative über ein mögliches Bürgerbegehren zum Erhalt des Standortes nachgedacht. Die Pläne wurden jetzt wieder aktiviert, nachdem die Stadtverwaltung einen Umzug der VHS in das künftige Schloßstraßen-Quartier in Erwägung gezogen hat. Ein Umzug soll aber aus Sicht der Stadtverwaltung und des Rates nur erfolgen, wenn es auch eine Nachfolgelösung für das jetzige VHS-Gebäude gibt, das bereits vorläufig unter Denkmalschutz gestellt wurde.