Jetzt im Dezember ist viel von Geschenken die Rede, aber manche sollte man zurückweisen: wenn der Gebende auf eine Gegenleistung spekuliert. Dies gilt ganzjährig, insbesondere, wenn die Beschenkten in öffentlichen Diensten stehen, als Beamte, Angestellte oder Mandatsträger. Spektakuläre Gegenbeispiele ändern daran nichts.
Ein in jüngerer Vergangenheit immer dichter gewobenes Regelnetz – etwa das Ende 2004 verabschiedete Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW – soll verhindern, dass überhaupt nur der Anschein von Käuflichkeit entsteht. Die Stadt Mülheim hat seit anderthalb Jahrzehnten einen Korruptionsbeauftragten: ein Jurist im Rechtsamt nimmt diese Aufgabe wahr. Außerdem gibt es einen Präventionsbeauftragten, der darauf achten soll, dass die kommunalen Amtsstuben sauber bleiben.
„In den letzten Jahren“, sagt Stadtsprecher Volker Wiebels, „ist die Sensibilität für das Thema deutlich gestiegen.“ Im Haus sei ungeschriebenes Gesetz, dass man größere Geschenke nicht annehmen darf. „Die Schmerzgrenze liegt bei einigen Euro.“ Gleiches gelte für die Bewirtung im Rahmen von Dienstgesprächen: Ein Milchkaffee sei selbstverständlich kein Problem, „anders müsste man die Einladung in ein Feinschmeckerlokal bewerten, weil ein Bauunternehmer einen Auftrag haben möchte.“
Kleiner dimensioniert, aber inzwischen ebenfalls verpönt ist die adventliche Sammelaktion von Mitarbeitern der Müllabfuhr, die früher wie selbstverständlich von Tür zu Tür gingen, ein frohes Fest wünschten und Trinkgeld entgegen nahmen. „Das ist schon lange nicht mehr üblich“, erklärt Tanja Schenk, Assistentin der Geschäftsführung bei der Mülheimer Entsorgungsgesellschaft. Der Verhaltenskodex für Gesellschaften mit städtischer Beteiligung (siehe Info-Kasten) bindet seit Frühjahr 2014 auch die MEG.
Auch beim Finanzamt als Landesbehörde gibt es keine Geschenke, das gilt in beide Richtungen. Insbesondere die Außenprüfer haben große Zurückhaltung zu wahren, wenn sie dienstlich unterwegs sind.
Gerald Gruse, Sprecher des Mülheimer Finanzamtes, verweist auf landesweit gültige Anti-Korruptions-Richtlinien: „Alle Außenprüfer müssen unterschreiben, dass sie diese zur Kenntnis genommen haben.“ Nehmen die Beamten etwa Termine in Unternehmen wahr, bräuchten sie zwar den servierten Kaffee nicht zurückzuweisen, wohl aber eine Einladung zum Dinner.
Bei den Steuerpflichtigen sei das inzwischen angekommen, meint Gruse: „Die Firmen sind zurückhaltender geworden. Früher kam schon mal eher die Frage, ob man nach erfolgreichen Verhandlungen zusammen essen gehen wolle – was die Kollegen dann in Verlegenheit brachte.“ Dass allerdings jemand ernsthaft versuchte, über Zuwendungen Einfluss zu nehmen, habe er in nunmehr 36 Dienstjahren nicht erlebt, so der Finanzamts-Sprecher.
Wie man seinen Worten entnehmen kann, ist die Arbeit im Laufe der Jahrzehnte, sicher auch bedingt durch die technische Entwicklung, unpersönlicher geworden. „Früher, als wir noch mehr Besucher hatten, gerade auch ältere Leute, für die man sich viel Zeit genommen hat, brachten einige schon mal zum Dank Pralinen vorbei oder eine Flasche Wein.“
Der Umgang mit diesen Geschenken, so Gruse, folgte strikten Regeln: Sie mussten in der Geschäftsstelle abgegeben werden und kamen bei der internen Weihnachtsfeier auf den Tisch. Zugreifen durften aber nur die Pensionäre.