Landwirt Einhart im Brahm ist seinem Plan, seinen Schweinemastbetrieb an der Mendener Straße von aktuell 660 auf künftig 2412 Tiere zu erweitern, am Dienstag einen großen Schritt nähergekommen. Anders als in der Vorinstanz hat die Stadt, die im Brahm den Ausbau Ende 2012 genehmigt hatte, im Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster Recht bekommen. Die Klage von Landwirt Hans-Werner Löckenhoff, der als Nachbar massive Geruchsbelästigung durch die Anlage befürchtete, wurde abgewiesen, die Revision nicht zugelassen.

Bauer im Brahm war zufrieden, „bauen aber will ich trotzdem nicht gleich“, sagte er. Es sei noch ein anderer Nachbar gerichtlich gegen ihn vorgegangen, „und ich gehe das Projekt erst an, wenn ich komplette Rechtssicherheit habe“. Dass er diese Sicherheit alsbald hat, sei nicht unwahrscheinlich, hieß es gestern am Rande des Prozesses. Besagter Nachbar nämlich wohne weiter weg vom geplanten Stall als Löckenhoff, seine zu erwartende Belästigung dürfe mithin geringer ausfallen.

Apropos: Der achte Senat unter Vorsitz von Prof. Dr. Max-Jürgen Seibert ging gestern durchaus davon aus, dass Löckenhoff, der rund 100 Meter entfernt wohnt, künftig Gestank von den Schweinen zu ertragen hat. Diese Belästigung aber werde sich laut Gutachten im gesetzlich erlaubten Rahmen halten. Im Außenbereich seien „15 Prozent der Jahresgeruchsstunden“ erlaubt, was – vereinfacht gesagt – bedeute, dass es an bis zu 54 Tagen im Jahr stinken darf. Die Gutachten hätten gezeigt, dass diese Grenze nicht überschritten wird, so das Gericht.

Kläger Löckenhoff, der 350 Legehennen und vier Pferde hält, produziere im Übrigen selbst einen Teil des unangenehmen Geruches. Die eigenen Immissionen dürften bei der Berechnung der Belastung nicht berücksichtigt werden. Ein Landwirt habe in der Summe also mehr Gestank hinzunehmen als andere Menschen, da er diesen ja zum Teil selbst erzeuge, hieß es. Andernfalls könne ein Bauer ja mit immer größeren eigenen Anlagen verhindern, dass Nachbarn ausbauen können.

Vor acht Monaten, im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf, war das noch gänzlich anders bewertet worden. Damals hatte der Kläger Recht bekommen, war die Genehmigung der Stadt wegen der Geruchsbelästigung gekippt worden.

Sorge vor Gestank trieb Kläger an

Ob es eigentlich wirklich nur um das Thema Gestank gehe, wollte der Vorsitzende gestern noch wissen. „Wenn man sich das Verfahren anschaut, könnte man auch denken, dass es ein Streit über unterschiedliche Auffassungen von Landwirtschaft ist.“ Löckenhoff widersprach dem – „jeder Landwirt muss mit seinem eigenen Gewissen ausmachen, ob er Tiere auf Beton legt“ –, ihm gehe es einzig um die Geruchsbelästigung. „Wir sind schon stark belastet durch Autos, Flugzeuge, Industrie; da muss nicht noch die Schweinemast hinzukommen.“ Er fürchte u.a., dass bald weniger Kunden in seinen Hofladen kommen.