Mülheim. . Kleiner Junge wurde von fünf Teenagern bedroht. Polizei hat die Täter in Mülheim ermittelt.

Fünf gegen einen, und der war erst fünf Jahre alt: Wie erst jetzt bekannt wurde, müssen sich fünf junge Mülheimer im Alter von 14 bis 16 Jahren für ein Raubdelikt verantworten, das sie am 29. September gegen 16.30 Uhr auf dem Marktplatz an der Zastrowstraße verübt haben.

Die jungen Leute beobachteten laut Polizei in der Styrumer Parkanlage einen fünf- und einen siebenjährigen Jungen beim Spielen. Mit einer Softair-Pistole und mit Reizgas bedrohte die Gruppe den fünfjährigen Knirps und raubten sein betagtes Handy und die Kopfhörer.

Nachdem der Junge das seinem Vater berichtet hatte, wurde die Polizei verständigt. Das Raubkommissariat des Polizeipräsidiums Essen/Mülheim ermittelte in dem Fall und traf dabei auf polizeibekannte Jugendliche. So konnten die Experten der Ermittlungsgruppe (EG) Jugend zum Ende der vergangenen Woche insgesamt fünf Mülheimer Tatverdächtige ermitteln.

In spezielles Programm aufgenommen

Der 16-jährige Haupttäter, der laut Polizei auch die Pistole dabei hatte, gab bei einer der Vernehmungen seine Tatbeteiligung zu. Unter den vier Mittätern, die in verschiedenen Mülheimer Stadtteilen leben, sind auch zwei „Jugendliche Intensivtäter“ (14, 15), die in diesem Jahr in das spezielle Programm aufgenommen worden sind. Die zuständige Ermittlerin hatte den kriminellen „Werdegang“ der zuvor noch strafunmündigen Kinder schon über Monate im Visier gehabt und veranlasste nun deren Aufnahme.

Als Intensivtäter bezeichnet die Polizei Jugendliche, denen sie innerhalb eines Jahres mindestens fünf Taten von erheblicher Schwere nachweisen kann. „Das sind nur die Fälle, die der Polizei bekannt werden. Die Dunkelziffer ist da noch nicht drin“, sagte Polizeisprecher Peter Elke. Auch der 16-Jährige, dem schwerer Raub vorgeworfen wird, kommt nun in dieses spezielle Programm. Die Beamten der EG Jugend haben nun ein besonderes Auge auf die kriminelle Entwicklung und werden mit anderen Institutionen die nötigen Maßnahmen veranlassen, so die Polizei.