„Erwachsene“ werden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der städtischen Musikschule definiert als volljährige Teilnehmer ab dem 27. Lebensjahr. Sie zahlen für die Teilnahme an einem Kurs eine zehn Prozent höhere Unterrichtsgebühr als Kinder und Jugendliche.

Mit Blick auf den bevorstehenden Semesterstart an der HRW möchte Musikschulleiterin Barbara Frensch-Endreß auch Studierende, die ein Instrument spielen, ansprechen: „Sie können in unsere Ensembles einsteigen.“ Ein Hochschulorchester gibt es in Mülheim (noch) nicht.