Wer bei einer Pauschalreise Reklamationen hat, sollte auch Beweise sichern, rät Christiane Lersch: Fotos machen, sich mögliche Zeugen notieren und sich auch schriftlich bestätigen lassen, dass man reklamiert hat.

Vier Wochen habe der Verbraucher Zeit, um bei einer Pauschalreise zu reklamieren, etwa wenn gebuchte Leistungen vor Ort nicht erbracht worden sind.

Die Broschüre „Als Fluggast haben Sie Rechte“ ist kostenlos in der Verbraucherberatungsstelle erhältlich.

Im Internet finden sich unter dem Stichwort Reise, Freizeit und Mobilität etliche T ipps, Beispiele und Musterbriefe für Verbraucher auf: www.vz-nrw.de