Dümpten. .

Noch hatten sie inständig gehofft, dass sich die Planungen für das Bauvorhaben vielleicht doch noch im Sande verlaufen würden. Jetzt aber haben die Anwohner der Nikolaus-Ehlen-Straße Gewissheit: Auf dem Gelände des Dümptener Tennis-Court e.V. werden zehn Reihenhäuser gebaut. Der Bauantrag für diese Maßnahme liegt der Stadt vor, das Genehmigungsverfahren dafür läuft.

Seit Tagen rollen riesige Lkw durch die enge Siedlung, um den versteckt liegenden Bauplatz erreichen zu können. Schon jetzt – zu Beginn der Bauarbeiten – zeige sich, dass die Wohnstraße nicht ausgelegt sei für Baustellenverkehr, meinen Anlieger. „Viele fahren dann einfach entgegengesetzt der Einbahnstraßen-Regelung – das ist wirklich abenteuerlich bei unseren beengten Straßen“, schildert eine Anwohnerin und mahnt: „Hier sind auch viele Schulkinder unterwegs, die mit ihren Rädern von der Gustav-Heinemann-Schule kommen, das kann gefährlich werden mit den Lkw.“ Verstörend sei auch das Vorgehen beim Abriss des Clubhauses gewesen, berichtet die Dümptenerin: „Es war bekannt, dass in dem Haus Asbest steckt. Die Arbeiter hatten auch Schutzanzüge an. Aber das Zeug landete einfach in offenen Containern. In den Tagen war es zudem sehr windig, so dass das Asbest in die angrenzenden Gärten wehen konnte.“ Doch nicht nur Baustellenverkehr und Arbeitsbedingungen stören die unmittelbaren Anlieger des Areals. „Am vergangenen Samstag heulten früh um sieben Uhr die Kreissägen, die ersten Bäume fielen“, berichtet Anwohner Uwe Brückmann und fragt: „Sind Baumfällungen jetzt, mitten in der Brutzeit der Vögel, überhaupt erlaubt?“ Baurecht schlägt Baumschutz, heißt es dazu beim Umweltamt der Stadt. Zwar regele die Baumschutzsatzung, welche Bäume gefällt werden dürfen, aber auch dafür könne eine Ausnahmegenehmigung erwirkt werden.

Für das betreffende Grundstück an der Nikolaus-Ehlen-Straße aber liege kein Antrag auf Ausnahmegenehmigung vor, so der Sachbearbeiter im Umweltamt. Schließt aber nicht aus, das die Fällungen trotzdem rechtens sein können. Nämlich dann, wenn die Bäume nicht groß genug waren, um unter die Baumschutzsatzung zu fallen. Erst Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm und mehr, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden, werden durch die Satzung unter Schutz gestellt. Für Messungen der Stammumfänge und Kontrolle auf brütende Vögel sei der Bauherr verantwortlich, heißt es beim Umweltamt. Ob das geschehen sei, können die Anwohner nur mutmaßen. Bernd Lüllau vom Dümptener Bürgerverein sagt resigniert: „Nun sind die Bäume weg, nachmessen kann jetzt keiner mehr.“