Mülheim.. Bei der Suche nach Vermissten kann Facebook für die Polizei nützlich sein. Die meisten Menschen tauchen aber ohnehin rasch wieder auf.
Acht Jahre lang war die Trierer Studentin Tanja Gräff verschwunden, nun hat man in der Moselstadt vermutlich ihre Leiche gefunden. Der Fall gilt als erster, bei dem im großen Stil Soziale Medien eingesetzt wurden. Damals war es das Netzwerk StudiVZ, über das Details zur Vermissten und zur Suche weitergegeben wurden. Heute ist es vor allem Facebook.
Erst vor zwei Wochen hat eine Mülheimerin auf diesem Wege nach ihrem Neffen gefahndet, der laut ihren Angaben mit einer Freundin verschwunden war. Auch die Polizei nutzt Facebook regelmäßig. „Man erreicht darüber einfach sehr viele Menschen“, so Sprecher Marco Ueberbach. Ein Allheilmittel aber sei das Netzwerk nicht. Und zum Glück gelte ohnehin zumeist: Vermisste tauchen ganz bald wieder auf.
"In Vermisstenfällen wird immer in alle Richtungen ermittelt"
Das belegt die Statistik: 2015 lagen den Beamten bereits 86 Vermisstenmeldungen für Mülheim vor, „und alle Menschen sind wieder da“, so Ueberbach. Ähnlich lief es 2013 – damals galten 145 Personen als verschwunden – und 2014, als 135 Vermisstenakten angelegt werden mussten. Nur ganz wenige Fälle bleiben den Ermittlern lange erhalten.
So der aus dem Jahr 2000: Damals hatte eine Mülheimerin auf der spanischen Insel Fuerteventura ihren Mann als vermisst gemeldet. Der 22-Jährige, so hieß es, sei vom Baden nicht zurückgekommen und möglicherweise ertrunken. „Ein Leichnam aber wurde bis heute nicht gefunden“, weiß Ueberbach. Die spanischen Kollegen hatten die Mülheimer damals zügig eingeschaltet. „In Vermisstenfällen wird immer in alle Richtungen ermittelt“, und so sollte auch das heimische Umfeld beleuchtet werden.
"Das verstößt gegen unser Datenschutz-Recht"
Facebook stand damals noch nicht zur Verfügung; heute nutzen die Beamten es rege. Anders als bei privaten Such-Aufrufen, die durchaus bewusst falsch sein können, sind die Polizei-Angaben eine verlässliche Quelle. Gepostet werde allerdings immer nur ein Verweis auf das eigene Presseportal. „Weil der Server von Facebook in den USA steht und wir keinen Zugriff darauf haben.“ Suchmeldungen also könnten nicht zuverlässig gelöscht werden, sobald eine Person wieder auftaucht. „Das verstößt gegen unser Datenschutz-Recht.“
Nicht jede Vermisstenanzeige löst Suchaktionen aus: „Erwachsene dürfen sich frei bewegen und haben auch das Recht, länger von zu Hause weg zu bleiben.“ Sei jedoch ein Kind betroffen oder bestehe Gefahr für Leib oder Leben – „etwa weil ein Suizid nicht ausgeschlossen werden kann, eine Person orientierungslos ist oder Opfer einer Straftat geworden sein könnte“ –, werde man sofort tätig. Mit allem, was man habe: Hubschraubern, Hunden, Hundertschaft. . .