Speldorf. .

Wenn Lothar Rockel zur Kirche, zur Apotheke oder zu den Ärzten an der Duisburger Straße laufen möchte, ist ihm immer ein wenig mulmig zumute. Denn auf der Lutherstraße, an der er in einer Seniorenwohnung lebt, sind die Bürgersteige auf beiden Seiten so schmal, dass sein Rollator gar keinen Platz darauf hat. Rockel muss auf die Fahrbahn ausweichen – und das in einem unübersichtlichen Bereich mit zwei Kurven.

„Das ist gefährlich, auch wenn die Autos hier nicht so schnell fahren können“, sagt er. „Aber die Bürgersteige sind nicht zu benutzen.“ Und seine Ehefrau fügt hinzu: „Wenn man es doch versucht, läuft man Gefahr, dass der Rollator zur Seite abrutscht und man fällt.“ Auch Nachbarin Else Ernst bemängelt, dass die Gehwege viel zu schmal sind (maximal 50 cm, eher weniger) und an manchen Stellen der Bordstein so hoch sei, dass alte Menschen – besonders Rollator- oder Rollstuhlfahrer – dort nicht mehr raufsteigen können, wenn sie erst auf der Straße waren. „Hier muss sich etwas ändern“, sagen die älteren Herrschaften und denken dabei zum Beispiel an die Umwandlung der Lutherstraße in eine Spielstraße, an Parkverbote oder eine Verbreiterung der Bürgersteige – zumindest auf einer Seite. Denn: Es werden weitere Senioren herziehen, ein Gebäude mit vielen altengerechten Wohnungen ist gerade im Bau.

Heute wird sich die Bezirksvertretung 3 mit dem Thema befassen. Susanne Dodd (SPD) möchte die Verwaltung damit beauftragen, zu prüfen, „wie durch geeignete bauliche Maßnahmen die Sicherheit für Fußgänger auf der Lutherstraße im Bereich der unübersichtlichen S-Kurve verbessert werden kann“. Die Lutherstraße werde seit dem Ausbau des Seniorenparks „Carpe Diem“ viel von Senioren genutzt.

Die Bezirksvertreter werden sich heute ab 15 Uhr im Rathaus (Saal B 115) erneut mit einem anderen Problem am Speldorfer Seniorenpark befassen. Es geht um die Einrichtung einer Querungshilfe auf der Hansastraße. Bezirksvertreterin Susanne Dodd (SPD) möchte dort eine Interimslösung sehen. „Besonders ältere Menschen mit körperlichen und geistigen Einschränkungen haben nach neuen Richtlinien und Gesetzen einen Anspruch auf Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. Dieser Anspruch darf nicht erst in zwei Jahren, wenn die Hansastraße neu ausgebaut wird, umgesetzt werden.“ Die Aufmalen eines Zebrastreifens oder die deutliche, sichtbare Markierung oder Beschilderung – wenn auch provisorisch – müsse zeitnah stattfinden.