SPD und CDU setzen sich im Stadtrat dafür ein, dass der Landtag eine Sperrklausel von mindestens drei Prozent für die nächsten Kommunalwahlen in die Wege leitet und die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen entsprechend ändert. Der Rat der Stadt Mülheim soll einen entsprechenden Antrag an die Landtagsfraktionen beschließen.

Seit der Verwerfung der Fünf-Prozent-Hürde im Jahr 1999 durch den NRW-Verfassungsgerichtshof sind die kommunalen Vertretungen im Land zunehmend zersplittert. Ein Blick auf die kreisfreien Städte belegt dies: In 22 von 27 Räten wurden 86 Mandatsträger in 43 Zweier-Gruppen und in 22 Räten 64 Einzelmandatsträger gewählt, insgesamt also 150 Mandatsträger, die allein oder mit ihrer Zweier-Gruppe keine Fraktion bilden können. Ähnlich sieht es in den Kreisen aus. „Dies führt vielerorts zu schwierigen und häufig langwierigen Meinungsbildungsprozessen, die für viele der ehrenamtlich tätigen Rats- oder Kreistagsmitglieder bis an die Belastungsgrenze und darüber hinaus gehen“, kritisieren die Fraktionschefs von SPD und CDU in Mülheim, Dieter Wiechering und Wolfgang Michels.

Auch die Wahlgleichheit sei gefährdet, wenn – beispielsweise bei der letzten Kommunalwahl in Mülheim – dem Bündnis für Bildung lediglich 632 Wählerstimmen zur Erlangung eines Ratsmandates ausreichten, alle anderen Fraktionen jedoch für das erste Ratsmandat mehr als 1100 Wählerstimmen benötigten. „Die kommunale Demokratie mit funktionsfähigen Vertretungen zu erhalten, muss Ziel der Fraktionen im Landtag von NRW sein.“