Der Mindestlohn, der auch im kommenden Jahr von Taxiunternehmen zu zahlen ist, macht eine Erhöhung der Taxikosten unumgänglich. Darüber herrscht zwischen Verwaltung und den Taxiunternehmen inzwischen Einvernehmen. Strittig ist allerdings die Höhe. Vier Unternehmen, die den größten Anteil der 105 in der Stadt fahrenden Taxen unterhalten, haben inzwischen einen Antrag auf Tariferhöhung gestellt. Derzeit liegt der durchschnittliche Lohn für Taxifahrer bei 6,50 Euro, er liegt also deutlich tiefer als der ab Januar zu zahlende Mindestlohn von 8,50 Euro. Das Taxigewerbe ist innerhalb der Marktwirtschaft ein reglementierter Bereich. Nach dem Beförderungsgesetz sind die Taxitarife so zu gestalten, dass sie zumindest kostendeckend sind. Die Verwaltung vergibt Konzessionen und die Politik beschließt auf Antrag einen Tarif. Zuletzt wurde Anfang 2011 an der Tarifschraube gedreht. Ein von der IHK Essen erstelltes Gutachten untermauert die Notwendigkeit einer Tariferhöhung. Im Vorfeld der politischen Beratung am Freitag im Ausschuss für Bürgerangelegenheiten sind die Taxiunternehmen, wie Randolf Stephany erklärt, in die Fraktionen gegangen, um die Notwendigkeit einer Erhöhung zu erklären und Fragen zu beantworten. Die Alternative zur Tariferhöhung, vor der die Unternehmer warnen, wäre die Entlassung von Fahrern. „Wer den Mindestlohn will, muss auch für die Voraussetzungen sorgen“, heißt es aus Taxikreisen.
Nach dem Vorschlag der Taxiunternehmen soll der Grundpreis von 2,80 auf 3,90 Euro steigen und das Kilometergeld regulär von 1,80 auf 2,40 Euro sowie nachts von 1,90 auf 2,50 Euro. Der Verwaltung erscheint das zu hoch. Bernd Otto, Leiter des Ordnungsamts, schlägt einen Grundpreis von 3,50 und ein Kilometerentgelt von 2 Euro bzw. 2,10 vor. Damit würden sich der Mülheimer Tarif dem geplanten Niveau der Nachbarstädte angeleichen. Otto schlägt der Politik außerdem vor, ein Gutachten in Auftrag zu geben, um besser abschätzen zu können, „wo wir nachjustieren müssen.“
Anfang des Jahres möchte er sich mit der IHK und Vertretern des Taxigewerbes zusammensetzen, um festzulegen, welche Fragen der Gutachter beantworten muss. Das letzte Gutachten zum Mülheimer Taxigewerbe liegt inzwischen zehn Jahre zurück. Erkenntnisse über so naheliegende Fragen, wie die Anzahl der beförderten Fahrgäste pro Jahr, die zurück gelegten Kilometer und die Summe der leer gefahrenen Kilometer liegen ihm nicht vor. Für das Amt wären diese Fakten nur mit großem Aufwand zusammen zu tragen. Für das Gutachten, das er der Politik im Herbst 2015 präsentieren möchte, soll die Politik 25 000 Euro locker machen.