Mülheim. . In Mülheim ist ein Bürgerbegehren zum VHS-Erhalt in Vorbereitung. MBI, WIR AUS Mülheim und Die Linke wollen gewappnet sein, falls die Sparkassen-Akademie kommt und die Volkshochschule in der Müga abgerissen werden soll.

Das Gebäude der Volkshochschule an der Bergstraße abreißen? Die VHS an anderer Stelle unterbringen? Womöglich sogar dezentral? Nein, danke, sagen dazu die Mitglieder von MBI, WIR AUS Mülheim und Die Linke. „Wir sind der festen Ansicht, dass die Volkshochschule da bleiben soll, wo sie jetzt ist“ – diesen Satz wiederholt Lothar Reinhard, MBI-Fraktionssprecher, derzeit fast gebetsmühlenartig. Seine Mitstreiter und ihn treibt die Sorge um vor folgendem Szenario: Mülheim erhält den Zuschlag für die Sparkassen-Akademie am Standort Bergstraße – und das VHS-Gebäude wird, ruckzuck, dem Erdboden gleichgemacht. Um eine solche Entwicklung notfalls aufhalten zu können, bereiten die Parteien derzeit ein Bürgerbegehren vor: für den Erhalt der VHS am Standort und gegen die Vermarktung des Grundstücks und angrenzender Müga-Teile. Das erste Treffen, zu dem alle Anhänger der Idee eingeladen sind, findet statt am Mittwoch, 19. November, 19 Uhr, im Handelshof, Friedrichstr. 15-19.

Ein Fall unmittelbarer Demokratie

Bürgerbegehren gab es einige in Mülheim; nur in einer Hand voll Fällen aber mündeten diese auch in Bürgerentscheide, sprich in durchs Volk direkt getroffene Entscheidungen, die Ratsbeschlüssen gleichstehen und von der Verwaltung zu befolgen sind. Den vorerst letzten Fall solch unmittelbarer Demokratie gab es 2012: Die Bürger stimmten für den Erhalt der Hauptschule Bruchstraße.

Planungsamt: Abrissantrag ruht

Der Abrissantrag, den die Stadt behördenintern gestellt hat, ruht laut jüngster Aussage von Planungsamtsleiter Jürgen Liebich: „Heißt: Er wird von der Verwaltung nicht bearbeitet.“ Gleichwohl könnte schnell eine Entscheidung fallen, wenn die Sparkassen-Akademie den VHS-Standort für sich wählt.

Die Entscheidung zum Akademie-Standort fällt bis Jahresfrist. Derzeit wird viel spekuliert. Einerseits soll der Kaufhof gut im Rennen sein, weil Jury-Mitglieder den Umbau im Bestand favorisieren. Andererseits soll die Akademie selbst eine „präsidiale“ Lösung anstreben, spricht für Müga oder Hörder Burg.

Damit ein Bürgerbegehren Erfolg hat, bedarf es einer ausreichenden Anzahl Unterstützer. Laut Gemeindeordnung müssen in einer Stadt von der Größe Mülheims mindestens fünf Prozent der wahlberechtigten Bürger das Formular der Initiatoren unterzeichnen; das wären aktuell rund 6700 Personen. Das Rechtsamt prüft, ob diese Personen unterschriftsberechtigt waren, ob also Name, Anschrift und Alter (mindestens 16) stimmen und es keine Mehrfachunterzeichner gibt. „Sie glauben gar nicht, wie oft bei so was plötzlich Daisy Duck auftaucht“, sagt Dirk Klever, Teamleiter im Rats- und Rechtsamt. Das Begehren muss zudem inhaltlich zulässig sein; die Ausschlusskriterien finden sich ebenfalls im Gesetz und werden vom Amt geprüft.

Wenn alles abgenickt ist, kann der Rat dem Begehren beitreten, also folgen, oder sich dagegen entscheiden. Dann kommt es innerhalb von drei Monaten zum Bürgerentscheid. Dieser hat Erfolg, wenn sich die Mehrheit der Teilnehmer für das Begehren ausspricht, und diese Mehrheit mindestens 10 Prozent der wahlberechtigten Bürger darstellt.

Ein VHS-Entscheid liegt noch in weiterer Ferne. Doch Reinhard will notfalls dafür kämpfen, schon jetzt abklären, wer ihn unterstützen würde. „Die VHS liegt zentral, sie ist beliebt und wird angenommen, sie hat ein schönes Umfeld und fügt sich ein. Und, vor allem: Es gibt keine sinnvollen Alternativen.“