Moers. Tipps zum Jahreswechsel für Hauseigentümer. Haus & Grund-Experte rät zur Vorsicht. Wann Versicherungen für Schäden aufkommen und wann nicht.
Der Eigentümer-Verein Haus & Grund Grafschaft Moers e.V. rät an Silvester zu besonderer Achtsamkeit. „Nicht nur Fenster sollten in der Silvesternacht zu bleiben“, erinnert Geschäftsführer Markus Kruse. „Halten Sie auch Dachluken, Balkon- und Terrassentüren geschlossen, damit Feuerwerkskörper nicht ins Haus gelangen und Schäden anrichten können.“
Kruse rät außerdem vor dem Silvesterabend, auf Terrasse und Balkon nach dem Rechten zu sehen: „Entfernen Sie jegliche brennbaren Gegenstände vom Balkon oder der Terrasse. Erledigen Sie das am besten schon vor Einbruch der Dunkelheit, denn häufig zischen ja schon einige Stunden vor Mitternacht Feuerwerkskörper durch die Luft.“
Feuerlöscher griffbereit halten
Trotz dieser Vorsichtsmaßnahmen ist es sinnvoll, sich darauf vorzubereiten, dass vielleicht doch etwas passiert: „Feuerlöscher und Löschdecke sollte man sowieso immer zuhause haben. Halten Sie beides am Silvesterabend auch griffbereit“, sagt der Kruse.
Kommt es doch zu Schäden durch Feuerwerkskörper an Dach oder Fassade, zahlt die Wohngebäudeversicherung. Beschädigten Hausrat reguliert die Hausratversicherung. Allerdings gilt immer: Falls sich ein Verursacher ermitteln lässt, muss dieser den Schaden bezahlen: „Wenn der Verursacher keine Haftpflichtversicherung hat, startet er mit einem teuren Problem ins neue Jahr“, warnt Kruse.
Strafrechtliche Konsequenzen
Der Volljurist rät im Umgang mit Feuerwerk grundsätzlich zu größter Vorsicht: „Nach einem Brand in der Wohnung stehen nicht nur Schadensersatzansprüche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen im Raum, vor allem dann, wenn Personen verletzt oder fremde Gebäude beschädigt werden“, gibt Kruse zu bedenken.
Wer trotzdem an Silvester nicht auf Feuerwerk verzichten mag, den erwarten in jedem Fall am Neujahrstag die Aufräumarbeiten: „Die Reste von Böllern und Feuerwerkskörpern auf Straße oder Bürgersteig sind wegen der Verletzungsgefahr umgehend zu entfernen“, mahnt der Vertreter privater Haus- und Grundeigentümer.