Moers/Duisburg. Kinder dürfen nach Umzug in eine andere Stadt das Kitajahr in ihrer Kita beenden. Nicht so bei einem Fall in Moers. Warum, erklärt die Stadt.
Die vierjährige Tochter von Familie Prokopf geht gerne in den Kindergarten. Sie hat dort Freunde zum Spielen, fühlt sich wohl in der Kita in Moers. Mittlerweile wohnt sie jedoch mit ihren Eltern nicht mehr in der Grafenstadt, sondern in Duisburg-Rheinhausen. Zwar ist die Familie nur zwei Kilometer weiter in ein neues Haus gezogen, jedoch bedeutet der Ortswechsel auch: Das Mädchen muss die Kita wechseln und soll nun ab Anfang Januar für die restlichen anderthalb Jahre ihrer verbleibenden Kindergartenzeit eine Kita in Duisburg besuchen.
„Es wird schlimm sein, wenn sie ihren Freundeskreis verliert“, befürchtet Papa Sebastian. Deswegen haben er und seine Ehefrau auch einen Widerspruch eingelegt, als die Kita vom Adresswechsel erfuhr und das Jugendamt der Stadt Moers der Familie daraufhin eine Kündigung des Kitaplatzes schickte. Bisher blieb die Beschwerde jedoch ohne Erfolg. Ein weiteres Problem: Die Stadt Duisburg konnte den Eltern für ihre Tochter lediglich einen Kitaplatz in Duisburg-Beeck anbieten. „Uns wurde gesagt, dass die Plätze in den Tagesstätten in Rheinhausen alle belegt sind“, erklärt Sebastian Prokopf. Zudem sei die Betreuungszeit für die Vierjährige reduziert worden. Statt 45 Stunden im Moerser Kindergarten, würde das Mädchen nun nur 35 Stunden im Duisburger Kindergarten betreut werden können.
Kita in Moers auch von neuem Wohnort in Duisburg-Rheinhausen näher als Kita in Duisburg-Beeck
Außerdem erklärt der Vater: „Wenn auf den Straßen alles frei ist, bin ich von unserem Wohnhaus in 20 Minuten in Beeck. Das ist morgens im Berufsverkehr aber kaum machbar.“ Sonst konnte er seine Tochter einfach auf dem Weg zur Arbeit in Kamp-Lintfort an der Moerser Kita absetzen. Auch vom neuen Wohnort in Duisburg-Rheinhausen sei die Einrichtung in Moers immer noch näher als der Kindergarten in Beeck. „Ich muss meine Stunden jetzt reduzieren, damit wir das alles händeln können“, berichtet der Vater. Er habe Verständnis dafür, dass bei Umzug der Kindergarten gewechselt werden müsse, sagt jedoch auch: „Meine Tochter wird jetzt ihren Freundeskreis verlieren und wenn sie in anderthalb Jahren in die Schule nach Rheinhausen geht, dann wird sie sich wieder neu orientieren müssen. Aus der Kita in Beeck wird niemand auf eine Grundschule in Rheinhausen wechseln“, sagt Prokopf.
Von Bekannten, die mit Kindern im Kindergartenalter aus Düsseldorf oder Duisburg im laufenden Kitajahr weggezogen sind, wisse er, dass die betroffenen Kinder wenigstens das Kitajahr im alten Kindergarten beenden durften. „Optimal wäre natürlich, wenn unsere Tochter bis zum Eintritt in die Schule in der Moerser Kita bleiben könnte. Eine zweite Option wäre aber auch, dass sie das Kitajahr zu Ende macht und dann in eine Einrichtung nach Rheinhausen wechseln könnte“, wünscht sich der Familienvater.
Stadt Moers nennt Gründe für mögliche Kündigungen im laufenden Kitajahr
Grundsätzlich, betont der Moerser Stadtsprecher Thorsten Schröder auf Anfrage, könnten Kinder, die im laufenden Kitajahr aus Moers wegziehen, auch das Kitajahr noch in der Einrichtung beenden. „Wenn ein Umzug unmittelbar nach Beginn des Kita-Jahres stattfindet, behalten wir uns jedoch vor, eine frühzeitige Kündigung auszusprechen“, begründet der Stadtsprecher.
Ein weiterer Grund für eine Kündigung könne auch der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für Ü3-Jährige sein, wenn Kinder mit Rechtsanspruch auf der Warteliste stehen. „Wir müssen bei diesen Entscheidungen das Wohl aller Kinder im Blick behalten. Das ist nicht immer leicht auszuhandeln. In der betroffenen Kita stehen mehrere Kinder, zum Teil schon fünf Jahre alt, auf der Warteliste, die dringend einen Kitaplatz benötigen“, erklärt Schröder. Die Verwaltung habe „Verständnis für die Sorgen“ der Eltern und hätte „gerne anders gehandelt – so wie in Zeiten, als es noch keinen solchen Mangel an Kitaplätzen gab“, so der Stadtsprecher. Auch wenn ein Austausch zwischen den Kommunen bestehe, habe die Stadt Moers keinen Einfluss auf den Betreuungsumfang, den die Stadt Duisburg der Familie anbieten kann.
Stadt Duisburg erklärt: Anpassung des Stundenkontingents erst ab neuem Kitajahr möglich
„Die Stundenkontingente werden jeweils immer zu Beginn des Kindergartenjahres festgelegt und können im laufenden Kindergartenjahr nur in Absprache mit dem Landesjugendamt verändert werden, wenn entsprechendes Kita-Personal zur Verfügung steht“, erklärt Duisburgs Stadtsprecher Sebastian Hiedels auf Anfrage. Leider, erklärt er weiter, wäre derzeit aber erst zum neuen Kita-Jahr ab dem 1. August 2024 eine Anpassung des Kontingentes möglich.
„Wir arbeiten stetig an einer Verbesserung der Kitaplatz-Situation im gesamten Stadtgebiet durch Neubauten und Gruppenerweiterungen in bestehenden Kindertageseinrichtungen“, betont der Sprecher. Ein Wechsel eines Kindes im laufenden Kindergartenjahr in eine städtische Kita in Rheinhausen wäre nur möglich, wenn ein Platz frei werden würde. Bedauerlicherweise stünden jedoch momentan in Duisburg-Rheinhausen keine freien Plätze zur Verfügung. Der nächste wohnortnahe freie Platz in einer städtischen Kita sei für die Familie momentan eben die Kindertageseinrichtung in Duisburg-Beeck – auch, wenn die bisherige Kita deutlich näher am Wohnort liegt, denn: „Bei einem Umzug, zum Beispiel von Moers nach Duisburg, ist nach dem Kinderbildungsgesetz die Kommune des neuen Wohnortes dafür zuständig, einen Kita-Platz zur Verfügung zu stellen, also hier die Stadt Duisburg“, erklärt Stadtsprecher Hiedels abschließend.