Moers. Der grausame Mord am Änderungsschneider Kasim Tatar hat die ganze Stadt Moers bewegt. Am Montag hat das Landgericht Kleve das Urteil gesprochen.

Im Prozess um den Mord an dem Moerser Kazim Tatar ist am Montag das Urteil gefallen. Das Landgericht Kleve verurteilte den Angeklagten wegen Mordes und einfacher Brandstiftung zu lebenslanger Haft. Angeklagt war ein Mann aus Neukirchen-Vluyn, dem Mord aus Heimtücke und Habgier zur Last gelegt worden ist. Es geht um die gewaltsame Tötung eines Änderungsschneiders aus Scherpenberg am 12. September 2022.

Bereits beim vorangegangenen Verhandlungstag war der Druck auf den Angeklagten im Moerser Mordfall größer geworden. Am zweiten Verhandlungstag vor dem Landgericht in Kleve hatten Zeugenaussagen Zweifel an der Einlassung des 49-jährigen Mannes aus Neukirchen-Vluyn aufgeworfen. Auch andere Auswertungen von Handydaten erhöhten den Druck auf den 49-Jährigen, der beruflich mehrere Jahre bei Fleischereibetrieben in der Zerlegung tätig war.

GPS-Daten belegen, dass sich der Angeklagte am Tatort und der Fundstelle in Moers aufgehalten habe

Am heutigen Montag wurden weitere Zeugen vernommen, unter anderem der Leiter der Mordkommission sowie ein weiterer Polizeibeamter, deren Ausführungen sich mit den Handydaten sowie DNA-Analysen und Geo-Daten befassten. Aufgrund der Daten kann angenommen werden, dass das Handy des Geschädigten am 12. September um 8.30 Uhr in der Wohnung des Opfers angeschaltet und um 13.47 Uhr ausgeschaltet wurde.

Mithilfe der GPS-Daten sowie der Auswertung der Daten vom Netzbetreiber konnte demnach belegt werden, dass sich der Angeklagte am Todestag von Kazim Tatar (12. September) sowie dem Folgetag im Bereich der Wohnung des Opfers und des Fundortes der Leiche bewegt hat. Zudem habe er zweimal am Baumarkt Hornbach in Moers einen Halt eingelegt. Dort habe er, wie ein Kaufbeleg zeigt, an Tatars Todestag eine Metallsäge sowie eine Feinschliffsäge gekauft, die vermutlich zum Zerstückeln der Leiche genutzt wurden seien. Bei einem zweiten Halt habe er zudem drei Tuben Schnellspachtelpaste gekauft. Das könnte laut dem Leiter der Mordkommission dazu gedient haben, die Einschusslöcher in der Wohnung zu verschließen.

Der Angeklagte soll online 57 mal gesucht haben, wie man einen Leichengeruch überdecken kann

Neben der Untersuchung des Tatortes haben sich die Ermittler auch den Fundort der Leiche genauer angeschaut. Der Leiter der Mordkommission hob hervor, dass die Grube, in der Tatar vergraben und mit Benzin übergossen wurde, besonders tief gewesen ist. Laut den Ermittlungen liegen daher Zweifel vor, dass die Grube in nur einer Nacht gegraben wurde. Vielmehr gehe man davon aus, dass sie vorbereitet werden musste.

Aufgrund der Tiefe der Grube und der Anstrengung der körperlichen Tätigkeit schließt der Ermittler zudem aus, dass der Angeklagte alleine die Leiche vergraben und die Grube ausgehoben hat. Die Gesundheitsdaten über die vorinstallierte Gesundheitsapp auf seinem Mobiltelefon gelten jedoch als Indiz dafür, dass er daran beteiligt gewesen sei. In der Nacht vom 7. auf den 8. September erfasst die Gesundheitsapp zwischen Mitternacht und 1 Uhr morgens eine erhöhte Aktivität des Angeklagten, heißt es weiter. Ebenso am 10. September. Die Gesundheitsdaten könnten mit dem Graben einer Grube erklärt werden, schlussfolgern die Ermittler. Zudem konnten sie feststellen, dass der Angeklagte online 57 mal die Suchanfrage gestellt hat, wie man den Geruch einer Leiche überdecken kann.

Neues Beweisstück im Moerser Mordfall um Kazim Tatar belastet den Angeklagten weiter

Als neuen Beweis führte der Leiter der Mordkommission dann einen Schlüssel zur Terrassentür des Geschädigten auf, der sich am Schlüsselbund des Angeklagten befindet. Darüber zeigte sich der Angeklagte sichtlich empört. Er beteuerte, dass der Schlüssel zu dem Schloss an seiner eigenen Hinterhaustür gehöre. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich der Angeklagte damit über den Balkon Zugang zur Wohnung verschafft hat und das Feuer gelegt hat, um Spuren zu verwischen. Und auch die Waffe, mit der Kazim Tatar ermordet wurde, kann mit dem Angeklagten in Verbindung gebracht werden.

Am frühen Nachmittag wurde die Beweisaufnahme abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft forderte eine lebenslange Haft für den Angeklagten. Die Verteidigung plädierte, ihn vom Vorwurf des Mordes freizusprechen, zumal bei ihm auch ein Motiv für den Brand fehle.

Das Landgericht verurteilt den Angeklagten aus Neukirchen-Vluyn zu einer lebenslangen Haft

Verurteilt wurde der Angeklagte schließlich zu einer lebenslangen Haftstrafe. Laut Urteilsspruch habe der Angeklagte das Opfer in seiner Wohnung getötet, nachdem Kazim Tatar ihm mitteilen sollte, wo sich in seiner Wohnung Wertsachen wie Goldschmuck und Geld befinden. Daraufhin soll Tatar versucht haben zu fliehen. Der Angeklagte soll dabei zwei mal auf ihn geschossen haben. Der zweite Schuss traf das Opfer im Genick. Es liegt eine besondere Schwere der Schuld vor, daher wird eine frühere Haftentlassung nach 15 Jahren vom Gericht als unangemessen bewertet. Der Angeklagte hat nun eine Woche Zeit, um Revision einzulegen.

Die Ex-Frau des Verstorbenen muss sich in einem separaten Verfahren dem gleichen Tatvorwurf stellen. Sie wird von der Staatsanwaltschaft als Initiatorin der Tötung beschuldigt.