Kamp-Lintfort. In Kamp-Lintfort haben viele Hausbesitzer offenbar gegen Baurecht verstoßen. Die Stadt sucht nach einem Kompromiss und kündigt eine Regelung an.

In der Altsiedlung von Kamp-Lintfort ist schon seit langer Zeit ein vermehrter Ausbau der ursprünglichen Zechenhäuser festzustellen, wie die Stadt mitteilt. „Hintergrund ist die für derartige Bergarbeitersiedlungen typische Siedlungsstruktur“, erläutert Bürgermeister Christoph Landscheidt in der Mitteilung.

Insbesondere die Doppel- und Reihenhausgrundstücke seien in der Regel klein und schmal und wiesen in ihrem ursprünglichen Zustand nur eine geringe Wohnfläche auf. Um zeitgemäßen Wohnraum zu schaffen, würden daher nicht selten rückwärtige Wohnhausanbauten bei der Stadt beantragt und anschließend errichtet. „Das ist in den überwiegenden Fällen auch zulässig. Das Problem ist, dass in Folge des Ausbaus weitere bauliche Anlagen errichtet werden, die nach geltendem Planungsrecht unzulässig sind“, erläutert Ralf Angenendt, Leiter der Bauordnung. Das treffe insbesondere auf Terrassenüberdachungen zu, die außerhalb der in den Bebauungsplänen ausgewiesenen Baufelder errichtet würden. Allein bis 2020 hat die Stadt 250 derartige baurechtswidrige überdachte Terrassen aufgenommen.

Das sagt die Stadt Kamp-Lintfort

Bürgermeister Christoph Landscheidt fasst die Sachlage so zusammen: „Aufgrund der besonderen städtebaulichen Rahmenbedingungen besteht in der Altsiedlung einerseits ein erkennbarer Bedarf nach einer zeitgemäßen Ausnutzung der Wohngrundstücke. Anderseits ist das Erfordernis gegeben, der bereits eingetretenen Entwicklung zielgerichtet entgegenzusteuern.“ Denn die Regelungen in den Bebauungsplänen haben ihren Sinn: Die Festsetzungen von Baugrenzen und Grundflächenzahlen zielen darauf ab, allzu große Versiegelungen in den jeweiligen Gebieten zu vermeiden.

„Ein angemessener Grünanteil und ein Anteil an unbebauter Fläche spielen vor dem Hintergrund der Klimaveränderungen eine immer größere Rolle,“ erläutert Monika Fraling, Leiterin des Planungsamtes. Wie also damit umgehen? Die Verwaltung hat sich dazu die Ausgangslage genau angeschaut und nach einer Lösung gesucht, um die unterschiedlichen Belange unter einen Hut zu bringen. Im Ergebnis ist es nun geplant, die Festsetzungen der Bebauungspläne moderat und bestandsorientiert anzuheben.

Für die Terrassenüberdachung würde dies laut Mitteilung etwa bedeuten, dass diese zukünftig um bis zu fünf Meter außerhalb des Baufeldes errichtet werden könnten. „Dies wäre für uns eine tragfähige Lösung“, so Landscheidt. Er stellt aber zugleich klar: „Mit den geplanten Anpassungen haben wir die Möglichkeiten bereits ausgereizt. Eine noch intensivere Bebauung wäre städtebaulich nicht mehr zu rechtfertigen.“

So geht es weiter in der Altsiedlung

Das bedeute auch, dass bestehende überdachte Terrassen, die mehr als fünf Meter über das Baufeld hinausgehen, weiterhin baurechtswidrig wären. Nach erster, überschlägiger Einschätzung sind dies etwa 25 Fälle. „Diese Vorhaben müssen wir uns zu gegebener Zeit genauer ansehen“, so Landscheidt.

Zunächst müsse der Stadtentwicklungsausschuss entscheiden, ob man dem Vorschlag der Verwaltung folge. Im nächsten Schritt sollen die geplanten Anpassungen dann mit den Anwohnerinnen und Anwohnern der Altsiedlung erörtert werden. Die Stadt will weiter informieren. Die Gestaltungssatzung, am 16. Mai ebenfalls mit der Öffentlichkeit diskutiert, bliebe durch die geplante Anpassung der Bebauungspläne unberührt.

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