Moers. Eilbeschluss vom Gericht: Das Moers Festival darf eine wichtige Außenbühne nur bis Mitternacht bespielen. Die Begründung ist eindeutig.

Da werden Fans des Moers Festivals traurig sein: Für das am Pfingstwochenende stattfindende Festival in Moers müssen Konzerte auf der Bühne am Rodelberg am Freitag-, Samstag- und Sonntagabend jeweils schon um Mitternacht beendet sein. Die Veranstalterin (Moers Kultur GmbH) kann keine Ausnahmegenehmigung für eine Verlängerung bis 1 Uhr nachts beanspruchen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen jetzt per Eilbeschluss entschieden.

Der Rodelberg im Moerser Freizeitpark ist eine von zwei Hauptbühnen des Moers Festivals, das an diesem Freitag startet. Laut Mitteilung des OVG vom Donnerstag hat die Stadt Moers am 10. Mai eine Ausnahmegenehmigung vom Verbot der Störung der Nachtruhe für Konzerte (u. a.) auf der Bühne am Rodelberg am Freitag-, Samstag- und Sonntagabend jeweils bis Mitternacht erteilt. Am Festival-Montag müssen die Konzerte um 22 Uhr enden.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnte den Eilantrag der Veranstalterin Moers Kultur GmbH am 19. Mai ab, mit dem diese für die ersten drei Veranstaltungstage (Freitag, Samstag und Sonntag) eine Verlängerung bis 1 Uhr nachts erreichen wollte. Die Moers Kultur GmbH legte anschließend Beschwerde ein, die jedoch vor dem OVG keinen Erfolg hatte.

Das OVG begründet seinen Beschluss unter anderem so: „Dass die kulturelle Bedeutung eindeutig die Schutzinteressen der betroffenen Nachbarn überwiegt, ist nicht ersichtlich. Bei genehmigten Veranstaltungszeiten für Konzerte am Rodelberg von insgesamt 39 Stunden an vier Tagen ist nicht erkennbar, dass weitere drei Stunden unerlässlich wären, um das Festival noch sinnvoll stattfinden lassen zu können.