Kamp-Lintfort. Die Gestaltungssatzung sorgt weiter für Diskussionsstoff. Nun warnt die CDU: Neue Gesetze könnten neue Probleme schaffen - etwa bei Wärmepumpen.

Im Vorfeld der Bürgerinformation zum Thema Gestaltungssatzung in der Altsiedlung am kommenden Dienstag, 16. Mai, 19 Uhr (Stadthalle) bezieht nach der FDP nun auch die CDU erneut Stellung und bietet Interessierten bereits am Samstag, 13. Mai, ab 8.30 Uhr, an einem Infostand am Marktplatz an der Ebertstraße die Gelegenheit zum Austausch.

Die CDU wolle prüfen, wie dem Interesse der Bewohner an modernem Wohnen im 21. Jahrhundert bei Beibehaltung der besonders schützenswerten Gestaltung der Altsiedlung Rechnung getragen werden kann, gibt Franz-Josef Hüls, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher der CDU-Fraktion im Stadtentwicklungsausschuss die Richtung vor.

Gebote und Verbote einzeln prüfen

Während die FDP die Gestaltungssatzung komplett streichen wolle und die SPD und der Bürgermeister für den Erhalt der Gestaltungssatzung werben würden, nehme die CDU „eine vermittelnde Position ein“, heißt es in einer Mitteilung der Christdemokraten. So wolle die CDU „den einmaligen Charakter der Altsiedlung“ erhalten, die Gestaltungssatzung jedoch kontinuierlich auf Aktualität und Modifizierungsmöglichkeiten prüfen. Dazu Dietmar Fischer, CDU-Ratsmitglied und stellvertretender Sprecher im Stadtentwicklungsausschuss: „Wir wollen jeden Paragrafen der Satzung auf den Prüfstand stellen, um abzuklopfen, welche Ge- und Verbote liberalisiert oder im Einzelfall gar entfallen können, damit modernes zeitgemäßes Wohnen im 21. Jahrhundert in den Häusern möglich ist beziehungsweise wird.“

Dabei müssten nicht zuletzt auch die Konsequenzen bedacht werden, die für die Altsiedlung durch das Gebäudeenergiegesetz entstehen werden. Hier stelle sich zum Beispiel die Frage, wie es dann mit Wärmepumpen in den Gärten der Häuser aussehe. Die CDU werde daher im Rat die Verwaltung beauftragen, unter Zuhilfenahme von Experten oder auch dem Gestaltungsbeirat zu prüfen, inwieweit Vorgaben der Satzung gemildert, gestrichen oder ergänzt werden können bzw. müssen, ohne dabei den Charakter der Altsiedlung zu beeinträchtigen.