Kreis Wesel. Das Wirtschaftsministerium winkt den Regionalplanentwurf des RVR samt Kiesplänen durch. Damit wird er bald rechtskräftig. Was das bedeutet.

Der Entwurf des Regionalplans Ruhr mitsamt den ausgewiesenen Kiesflächen hat die Rechtsprüfung durch das Wirtschaftsministerium bestanden. Das sagte das Ministerium am Freitag auf Nachfrage. Es habe keine Einwände gegen das Planungswerk des Regionalverbandes Ruhr (RVR) gegeben, hieß es am Freitagmorgen. Dadurch hat der Regionalplan auch die finale Hürde genommen. Das bestätigt das Ministerium: „Somit wird der Regionalplan nun im Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntgemacht und erlangt damit Rechtskraft.“

Mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW rechnet das Ministerium in etwa zwei Wochen. Ab diesem Zeitpunkt könnten Kiesunternehmen unter notwendigen Voraussetzungen Anträge für den Abbau im Kreis Wesel stellen. Wie berichtet, stehen einige Flächen bereits im Fokus. Allerdings ist auch klar, dass der Regionalplan vor dem Oberverwaltungsgericht Münster landet. Der Kreis Wesel und die von den Kiesplänen betroffenen Kommunen Kamp-Lintfort, Alpen, Rheinberg, Hünxe, Hamminkeln und Neukirchen-Vluyn hatten den Gang vors OVG bereits angekündigt, falls der Regionalplan Rechtskraft erlangen sollte.

Regionalplan Ruhr: Rechtsprüfung abgeschlossen - so geht es weiter

In der Landespressekonferenz Ende Januar hatten Landrat Ingo Brohl und Kamp-Lintforts Bürgermeister Christoph Landscheidt stellvertretend und gemeinsam mit Rechtsanwalt Martin Beckmann den Willen zur Klage unterstrichen und mit einem Rechtsgutachten untermauert, das dem Regionalplan unter anderem Abwägungsmängel und eine einseitige Betrachtungsweise vorwarf.

Das Rechtsgutachten habe dem Wirtschaftsministerium vorgelegen, sagten Brohl und Landscheidt. Möglich, dass sich die Rechtsprüfung dadurch bis zum äußersten Ende der Frist von drei Monaten zog, die das Ministerium dafür zur Verfügung hatte. Ändern konnte dies an der Entscheidung aus Düsseldorf aber nichts, die am Freitag in der Sondersitzung der Verbandsversammlung des RVR zur Wahl des neuen Regionaldirektors, Garellt Duin, mit Jubel und Applaus aufgenommen wurde.

Gleichzeitig unterstrich das NRW-Wirtschaftsministerium das Bemühen der Landesregierung, den zukünftigen Rechtsrahmen für Abgrabungen im Landesentwicklungsplan (LEP) zu ändern. Nach dem Ausbau der Erneuerbaren Energien stehe im zweiten LEP-Änderungsverfahren „die nachhaltige Flächennutzung im Fokus“, so das Ministerium. „Dazu gehören auch Vorgaben für eine Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch Abgrabungen durch einen neu einzuführenden Degressionspfad. Dazu laufen aktuell die Abstimmungen mit dem Ziel, im Frühjahr 2025 einen Entwurf für eine solche LEP-Änderung vorzulegen.“

Die Sorge des Kreises Wesel und der betroffenen Kommunen ist aber, dass es dann für einige Flächen bereits zu spät sein könnte. Auch deshalb sind sie darauf aus, sofort nach Rechtskraft des Regionalplans Klage beim OVG Münster einzureichen.