Kreis Wesel. Wo Alkohol und Menschen zusammenkommen, kann es schnell zu Konflikten kommen. Die Kreis Weseler Polizei erklärt, worauf Feiernde achten sollten.
Am Donnerstag, 8. Februar, startet mit Altweiber auch im Kreis Wesel wieder der Straßenkarneval. Das bedeutet Ausgelassenheit, Spaß und meistens auch viel Alkohol. Nicht selten kann gerade Letzteres zu einem gesteigerten Konfliktpotenzial führen. Damit Spaß und eigene Sicherheit nicht zu kurz kommen, gibt die Polizei ein paar Tipps und Hinweise, wie sich jeder vor Konflikten und Belästigung schützen kann.
Karneval feiern im Kreis Wesel – Einer für alle und alle für einen
Wer feiern geht, sollte dies am besten in einer Gruppe tun und dabei gut aufeinander achten, sich den Abend über im Blick behalten. Die Polizei rät, drohenden Konflikten möglichst frühzeitig aus dem Weg zu gehen. Ebenso ist es ratsam, niemanden zu provozieren. „Treten Sie selbstbewusst auf und verbitten Sie sich belästigendes Verhalten oder Betatschen. Auch Freunde und Bekannte müssen Grenzen akzeptieren und dürfen zurückgewiesen werden“, so die Polizei.
Im Notfall können anwesende Personen laut um Hilfe gerufen oder die Polizei unter 110 verständigt werden. Dabei ist es egal, ob man selbst oder andere Personen in Gefahr sind. Was vielleicht nicht immer bedacht wird: „Sorgen Sie dafür, dass Ihr Handy aufgeladen und griffbereit ist, damit Sie im Ernstfall die Polizei verständigen können“, appelliert die Behörde.
Auf Partys und bei öffentlichen Veranstaltungen können Drogen oder auch K.-o.-Tropfen eine Gefahr darstellen. Daher wird geraten, gut auf das eigene Getränk sowie das von Freunden zu achten. Offene Getränke sollten grundsätzlich nicht unbeaufsichtigt stehengelassen werden, lautet ein weiterer Tipp. Ebenso sei davon abzuraten, offene Getränke anzunehmen, vor allem nicht von Fremden.
Alkoholisiert nach Hause gehen – Kürzere Wege sind nicht immer sicherer
Die Polizei empfiehlt: „Investieren Sie das Geld für den letzten Drink lieber in eine Taxifahrt nach Hause.“ Wer bemerkt, dass eine Freundin oder Bekannter besonders angetrunken ist, sollte auch hier für einen sicheren Heimweg sorgen und beispielsweise ein Taxi rufen. Wer sich dazu entscheidet, den Heimweg zu Fuß anzutreten, sollte hierbei vor allem beleuchtete Hauptstraßen nutzen – auch wenn der Weg dann länger sein sollten.
Die Polizei appelliert, nach dem Genuss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, die Finger (vor allem) von motorisierten Fortbewegungsmitteln zu lassen. Beim Fahrrad gelte zwar grundsätzlich die absolute Fahruntüchtigkeit (ab 1,6 Promille), bei einem Unfall sehe die Sache aber anders aus. Das kann Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis haben. In diesem Zusammenhang weist die Polizei auf kreisweite intensivere Kontrollen über die Karnevalstage hin.