Iserlohn. Der 18-jährige Beschuldigte könnte bei der Tat an der Westfalenstraße in Iserlohn schuldunfähig gewesen sein. Das sagt die Staatsanwaltschaft.
Im Fall des 18-jährigen Mannes, der am 21. Januar einen 32-Jährigen in einer Wohnung an der Iserlohner Westfalenstraße mit mehreren Messerstichen lebensgefährlich verletzt hatte, gibt es eine neue Entwicklung: Wie Staatsanwältin Miriam Polk auf Nachfrage der Heimatzeitung mitteilte, ist der Beschuldigte im Laufe der Woche dem Haftrichter vorgeführt worden.
Daraufhin sei ein Antrag auf einstweilige Unterbringung gestellt worden. „Inzwischen wurde der junge Mann in eine LWL-Klinik gebracht“, so die Staatsanwältin. Sein Gesundheitszustand habe Anhaltspunkte dafür gegeben, dass er bei der Tat schuldunfähig gewesen sei. Deshalb sei die Unterbringung in einer forensischen Fachklinik angeordnet worden. Diese Unterbringung könne bis zur Einleitung eines möglichen Prozesses Bestand haben, hieß es. Danach sei die Unterbringung im Maßregelvollzug möglich. Dort werden Menschen untergebracht, die aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer Intelligenzminderung oder einer Suchterkrankung eine Straftat begangen haben.
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Am 21. Januar, einem Sonntagabend, hatte sich gegen 21.30 Uhr ein stark blutender Mann aus einer Wohnung über die Westfalenstraße in ein gegenüberliegendes Restaurant geschleppt. Gäste hatten dort den Rettungsdienst gerufen, der die lebensgefährlichen Verletzungen des 32-Jährigen noch vor Ort versorgt und ihn in ein Krankenhaus gebracht hatte. Der Beschuldigte hatte leichte Schnittverletzungen erlitten. Am nächsten Tag hatte die Haftrichterin am Amtsgericht Iserlohn Haftbefehl wegen des Verdachts des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erlassen. Hinweise zu den Motiven gab es nicht.