Herne. . Der 74-Jährige Horst Koslowski klagte erfolgreich gegendie Santander Consumer Bank. Sie muss jetzt Bearbeitungsgebühren erstatten.
Horst Koslowski ist happy, er hat es geschafft: Bei seiner Klage gegen die Santander Consumer Bank ging er als Sieger hervor und bekommt jetzt seine Bearbeitungsgebühren für einen Autokredit erstattet.
Wie berichtet, hatte sich Koslowski auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) gestützt, das Bearbeitungsentgelte bei der Aufnahme von Darlehen für unzulässig erklärt hatte. Banken hatten sich wiederum darauf berufen, dass sie aufwendig überprüfen müssten, ob ihr Kunde liquide ist. Das liegt aber laut BGH-Urteil „ausschließlich im Interesse der Bank, nicht ihrer Kunden.“
Trotz des Urteils hatte die Santander Consumer Bank die Gebühren nicht an Koslowski zurückerstattet. „Das ist eine Masche der Bank. Erst wenn die Betroffenen Klage erheben, bekommen sie den Betrag ausbezahlt“, kommentiert der Herner Jurist Christian Spengler, der Koslowski vor Gericht vertritt.
Es sei für die Bank wahrscheinlich billiger, die Gerichtskosten für jeden Einzelfall zu berappen als die gesamten Bearbeitungskosten in einem automatischen Vorgang an ihre Kunden zu erstatten.
Auszahlung verzögert sich
Koslowski ist trotz seiner Freude über den positiven Ausgang des Verfahrens noch immer ein bisschen sauer, weil das Kreditinstitut die Auszahlung des Betrages in Höhe von 297,50 Euro hinauszuzögern scheint: „Die Santander Consumer Bank schreibt, sie sei bemüht, dafür zu sorgen, dass das Geld möglichst schnell überwiesen wird. Ich befürchte, dass das dauern wird“, sagt der 74-Jährige.