Bochum/Herne. . Ein 59-jähriger Mediziner hat berufliche Betriebskosten fürs Finanzamt künstlich in die Höhe getrieben. Er wurde zu zehn monaten Haft auf Bewährung und zu einer Geldstrafe verurteilt.

Erst schrieb er Scheinrechnungen, dann wurde bei privaten Ausgaben getrickst: Ein Arzt aus Horsthausen ist wegen Steuerbetrugs zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss der Mediziner, der zurzeit nicht in Herne praktiziert, drei Jahre lang monatlich 400 Euro an den Staat zahlen.

Im Prozess vor dem Bochumer Landgericht ging es am Mittwoch um die Jahre 2005 bis 2007. Damals hatte der 59-Jährige seine beruflichen Betriebskosten regelmäßig künstlich in die Höhe getrieben. Unter anderem gab er Lohn für Vertretungsärzte an und pflegte Kosten für seinen Pkw in die Steuererklärungen ein. Und alles war von vorne bis hinten frei erfunden, was er im Prozess auch einräumte.

Dabei hätte der Angeklagte eigentlich gewarnt sein müssen. Er ist nämlich bereits einschlägig vorbestraft. Schon einmal, in den 1990er Jahren, hat der Mediziner das Finanzamt hintergangen. Im aktuellen Prozess ging es um einen Steuerschaden von rund 74 000 Euro.

Seltene Einigkeit

Zum Ende des Strafverfahrens herrschte seltene Einigkeit. Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft passte der Verteidigung offenbar so gut, dass der Anwalt des Mediziners nur kurz aufstand und sein eigenes Plädoyer auf einen einzigen Satz beschränkte: „Ich schließe mich allen Anträgen an“. Und genau so kam es dann auch: Das Urteil der sechsten Strafkammer entsprach genau den Anträgen.

Das milde Urteil verdankt der Arzt vor allem seinem Geständnis und dem Umstand, „dass die Justiz sich so lange Zeit gelassen hat“, wie der Vorsitzende Richter selbstkritisch einräumte. Der Grund dafür sei schlicht und einfach Personalmangel. Strafverfahren, bei denen Angeklagte in Untersuchungshaft säßen, gingen einfach vor.

Einen Teil des Schadens hat der Arzt aber auch schon wieder gutgemacht. Die Steuerforderungen aus dem Jahr 2007 sind offenbar beglichen. Das Urteil ist auch schon rechtskräftig. Offen bleibt allerdings, ob die Ärztekammer nach dem Abschluss des Gerichtsverfahrens ein Verfahren auf Entziehung der Zulassung einleitet.