Herne/Bochum. . Ein 31-jähriger Herner soll Anfang 2013 zwei Gäste bei einem Handgemenge in einer Bar schwer verletzt haben. Dafür muss er sich nun vor dem Bochumer Landgericht verantworten. Die Wahrheitsfindung in dem Fall könnte schwierig werden – sechs Verhandlungstage bis Ende September sind angesetzt.

Der Anlass war nichtig, doch die Folgen extrem: Am 20. Januar 2013 soll ein Herner Familienvater bei einer Feier in einer Bar in der Westfalenstraße in Röhlinghausen zwei Gäste mit einem Messer schwer verletzt haben. Eines der Opfer überlebte den Angriff ganz knapp, der Mann konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden. Seit Montag beschäftigt der Fall das Bochumer Landgericht.

Nach lautstarken Streitereien in der Bar soll der Angeklagte (31) laut Staatsanwaltschaft vor der Tür ein so genanntes Einhandmesser gezückt haben. Damit soll er zwei Mal zugestochen haben. Das erste Opfer wurde am Bauch verletzt, dabei wurde der Darm getroffen. Der Mann musste sofort operiert werden. Das zweite Opfer wurde im Lendenbereich getroffen. Akute Lebensgefahr bestand zwar nicht, doch auch dieser Mann musste anschließend zehn Tage stationär im Krankenhaus behandelt werden.

Streit ist aus dem Ruder gelaufen

Worum es bei der Auseinandersetzung eigentlich ging, habe er am Tatabend gar nicht mitbekommen, sagte der Angeklagte am Montag vor Gericht. Er habe lediglich gesehen, wie sich sein Schwiegervater am Tresen lautstark mit fünf Männern gestritten habe. „Dann ist das aus dem Ruder gelaufen“, sagte er.

Als er habe eingreifen und schlichten wollen, sei es schnell zu einem Handgemenge gekommen. Einer seiner Kontrahenten habe ihn gegriffen und nach draußen gezerrt. Er habe dann das Messer gezückt – „um mich zu schützen“, wie er versicherte.

Messer habe zum Schutz gedient

Er habe nämlich gedacht, wenn der andere Mann das Messer sehe, ließe er ihn los. Es sei alles unheimlich schnell gegangen. „Dann habe ich gespürt, die Klinge sitzt in seinem Körper“, erklärte er. Später habe er dann erfahren, dass es bei dem Streit um ihn selbst gegangen sei. Er habe auf der Feier mit einer Frau getanzt, was offenbar einigen Leuten nicht gepasst habe

Die Wahrheitsfindung in dem Fall könnte schwierig werden. Der Vorsitzende Richter sagte vorsichtig, die Beweislage sei interessant. „Man hat zehn Aussagen und zehn Zeugen, man hat aber noch mehr Geschichten“, präzisierte er die Sachlage. Insgesamt hat die Kammer sechs Verhandlungstage bis Ende September angesetzt.