Herne. . Wer in Herne im Freien seine „Duftmarke“ setzt und dabei vom Kommunalen Ordnungsdienst erwischt wird,muss 25 Euro berappen. Laut Verwaltung gibt es keine konkreten Zahlen über diese Ordnungswidrigkeit. Aber dennoch viele Verstöße.

Karneval, Stadtfest, Rummel: Vor allem dann, wenn der Alkohol fließt, werden „Wildpinkler“ zum Ärgernis. Wer von der Stadt Herne auf frischer Tat ertappt wird, muss – wenn die Hose wieder oben ist – in die Tasche greifen: 25 Euro kostet die Erleichterung an der Häuserwand oder am Baumstamm in Herne, sagt Stadtsprecher Christian Matzko auf Anfrage der WAZ.

Damit kommen die Herner noch gut weg. Durchschnittlich 35 bis 75 Euro kostet das „Wildpinkeln“ in den Kommunen, in Essen etwa 35 Euro für Ersttäter und 500 Euro für unbelehrbare Mehrfach-Pinkler. Aus dem „1. Deutschen Wildpinkler Verwarn- und Bußgeldatlas“ geht zudem hervor, dass für das Urinieren in freier Wildbahn in Städten fünf bis 5000 Euro verhängt werden.

Keine Differenzierung in Herne

Wie viele „Wildpinkler“ der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) im Jahr erwischt, kann Stadtsprecher Matzko übrigens nicht sagen. Nur so viel: „Es gibt viele Verstöße, die sind durchaus an der Tagesordnung.“ In Herne werde im Gegensatz zu anderen Kommunen in der Bilanz der Ordnungswidrigkeiten nicht zwischen den einzelnen Verstößen unterschieden: „Da differenzieren wir beim Ordnungsamt nicht.“ Zur Einordnung: In Bottrop etwa wurden 2013 insgesamt 58 Verwarnungen wegen des „Wildpinkelns“ ausgesprochen, Gladbeck kommt auf 20 Verfahren im Jahr, Gelsenkirchen auf 60 und Essen sogar auf 130.

„Ganz klar auf Platz eins“ seien in Herne derzeit Verstöße in den so genannten Problem-Immobilien, in denen Zuwanderer aus Osteuropa wohnten, sagt der Stadtsprecher: „Dort müssen wir einfach Präsenz zeigen.“ Auf Platz zwei lägen Verstöße beim Jugendschutz, etwa dann, wenn junge Menschen in Cliquen zu tief ins Glas schauten, auf Platz drei Parkverstöße bei abendlichen Rundgängen.

Drei Veranstaltungen auffällig

Das öffentliche Wasserlassen sei in Herne aber dennoch regelmäßig anzutreffen, betont Matzko. Vor allem auch bei drei Veranstaltungen: am Rosenmontag, bei den Wanner Mondnächten und, natürlich, rund um die Cranger Kirmes. „Wenn der Alkohol fließt“, kommentiert Matzko, „fallen alle Hemmungen.“

Obwohl Herner, die verbotenerweise ihre „Duftmarke“ setzen, mit einem Verwarngeld von 25 Euro noch vergleichsweise gut wegkommen, meint Matzko, habe der Betrag durchaus „abschreckenden Charakter“. Wer einmal 25 Euro berappen müsse, überlege es sich beim nächsten Mal zweimal, ob er etwa auf der Cranger Kirmes nicht besser 50 Cent für einen Toilettenbesuch zahle.

Im Übrigen: Wer nicht bereit sei, an den Kommunalen Ordnungsdienst die Verwarngebühr zu zahlen, der müsse das auch nicht. Allein: Ihm drohe dann eine Ordnungswidrigkeitsanzeige. „Das ist dann ein rechtsmittelfähiger Bescheid, damit kann man klagen.“