Sommerferien - doch Angehörige, die einen hilfsbedürftigen Menschen zu Hause pflegen, haben keine Auszeit. Oft, weil sie nicht wissen, wie sie den Urlaub von der Pflege organisieren sollen. Laut Pflegeversicherungsgesetz stehen Angehörigen und ehrenamtlichen Kräften vier Wochen Urlaub im Jahr zu.
Sommerferien - doch Angehörige, die einen hilfsbedürftige Menschen zu Hause pflegen, haben keine Auszeit. Oft, weil sie nicht wissen, wie sie den Urlaub von der Pflege organisieren sollen. „Laut Pflegeversicherungsgesetz stehen Angehörigen und ehrenamtlichen Kräften vier Wochen Urlaub im Jahr zu, um sich zu erholen“, erklärt die Verbraucherzentrale. „Ersatzpflege“ heißt die Leistung der Pflegekasse. So kann man sie beantragen:
Voraussetzungen: Pflegende Angehörige können bis zu 28 Tage im Jahr freinehmen. Kosten, die anfallen, weil der Hilfsbedürftige von einem Außenstehenden versorgt werden muss, übernehmen Pflegekassen auf Antrag. Dafür zahlt sie maximal 1550 Euro im Jahr. Ob Kranke einer hohen oder niedrigen Pflegestufe zugeordnet sind, spielt bei der Berechnung keine Rolle.
Organisation: Wie die Ersatzpflege organisiert wird, hängt von den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen ab. Verlassen diese die gewohnte Umgebung ungern, ist es sinnvoll, jemanden zu beauftragen, der den Kranken zu Hause betreut. Wer Angehörige rund um die Uhr versorgt wissen will, kann sich für eine Ersatzpflege außer Haus, etwa in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung, entscheiden. Hier übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Pflege. Unterkunft und Mahlzeiten müssen Hilfsbedürftige selbst zahlen.
Hilfe für einen Tag: Die Ersatzpflege muss nicht am Stück beansprucht werden. Vor allem für Angehörige, die sich um einen Demenzkranken kümmern, ist es oft sinnvoller, einzelne Urlaubstage statt mehrere Wochen zu nehmen.
Ausnahmen: Übernimmt ein Nachbar, Freund oder entfernter Verwandter die Urlaubsvertretung, zahlt die Kasse ebenfalls. Springt jedoch ein Familienmitglied ersten oder zweiten Grades ein, dazu zählen zum Beispiel Schwester oder Schwiegersohn, gibt’s die Ersatzpflege nur in Höhe des Pflegegeldes, das abhängig von der Pflegestufe ist.
Urlaub zu zweit: Vielen Angehörigen fällt es schwer, pflegebedürftige Verwandte – etwa den Ehepartner – zu Hause zurückzulassen. Wer nicht auf den gemeinsamen Urlaub verzichten will, kann den Pflegebedürftigen in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung am Urlaubsort unterbringen, wenn es dort eine entsprechende Wohnanlage gibt. Auch immer mehr Pflegehotels bieten ihren bedürfnisorientierten Service für einen gemeinsame Unterbringung an. Diese Möglichkeiten gelten allerdings nur für Reiseziele innerhalb Deutschlands.
Pflegebedürftige und deren Angehörige, die Fragen zur Ersatzpflege haben, können sich an den nächstgelegenen Pflegestützpunkt wenden.
Pflegestützpunkte in Herne: Flora Marzina, HER 163081; Knappschaft Bahn-See, HER 140613; AOK Nordwest, HER 144265.