Ziele der Baumschutzsatzung sind unter anderem die Erhaltung eines artenreichen Baumbestandes, die Sicherung von Nist- und Brutstätten, die Verbesserung der „kleinklimatischen Verhältnisse“ und die Pflege des Ortsbildes. Unter Schutz stehen alle Bäume mit einem Stammumfang von 80 Zentimetern und mehr (gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden).
Städte wie Bochum oder Gelsenkirchen habe ihre Satzung zuletzt in wesentlichen Punkten geändert. So sind in beiden Städten Baumarten aus der Satzung herausgenommen worden: Pappeln und Birken in Gelsenkirchen sowie in Bochum zusätzlich Weiden und Robinien.
In Bochum wurde 2011 zudem beschlossen, dass die Satzung nicht für Grundstücke unter 350 Quadratmetern gilt. Ausnahmen seien zu genehmigen, so heißt es, wenn „die Bäume die Einwirkung von Licht und Sonne auf Fenster unzumutbar beeinträchtigen“. Unzumutbar sei, wenn „Fenster so beschattet werden, dass dahinterliegende Wohnräume während des Tages nur mit künstlichem Licht benutzt werden können“.
Gelsenkirchen erlaubt seit 2012 Ausnahmen von der Satzung, u.a. wenn der Baum auf einer privaten Fläche steht und das Maß zwischen Außenwänden eines Wohngebäudes und dem Baum weniger als sechs Meter beträgt (gemessen in einem Meter Höhe vom Boden).
Stadtgrün lehne entsprechende Änderungen ab und halte sie teilweise für problematisch, so Leiter Heinz-Jürgen Kuhl.