Bochum/Herne. Ein 25-jähriger Mann hat seinem Nachbarn das Gesicht mit einer Bratpfanne und einer Gabel zertrümmert. Nun muss er sich vor dem Schwurgericht verantworten. Dort sagte er zum Prozessauftakt: „Ich habe so hart auf ihn eingeschlagen, dass er fast an seinem Blut erstickt ist.“
Das Gesicht zertrümmert, die Wohnung voller Blut: Vor sechs Monaten hat ein 25-jähriger Mann aus der Händelstraße in Sodingen beinahe seinen gehbehinderten Nachbarn umgebracht. Seine Waffen waren eine Gabel und eine Bratpfanne. Seit diesem Montag beschäftigt die schier unfassbare Bluttat das Bochumer Schwurgericht.
Alles begann mit einem Trinkgelage. Der Angeklagte saß in der Mini-Wohnung seines späteren Opfers, das Bier floss reichlich. Warum es zum Streit kam, ist nicht ganz klar. Vor Gericht sagte der 25-Jährige, dass er sich von dem Nachbarn sexuell bedrängt gefühlt habe. Deshalb habe er erst zugeschlagen – und dann völlig die Kontrolle verloren.
Schreckliche Folgen
Einen Tag nach der Tat hatte er dann diese Sätze zu Protokoll gegeben: „In dem Moment wollte ich ihn umbringen. Ich hätte die ganze Nacht so weitermachen können. Ich habe so hart auf ihn eingeschlagen, dass er fast an seinem Blut erstickt ist.“ Und: „Das hat tierisch Spaß gemacht. So viel Spaß hatte ich nicht mehr, seit ich 14 war.“
Vor allem die harten Schläge mit einer gusseisernen Bratpfanne hatten schreckliche Folgen. Das Gesicht des Opfers wurde regelrecht zertrümmert. „Das war platt“, sagte Richter Josef Große Feldhaus im Prozess: „So sah es aus.“ Die Zacken der Gabel hatten sich in Hals, Kinn und Bauch gebohrt.
Dass der 45-jährige Herner überlebt hat, war großes Glück. Er musste notoperiert werden, bekam zu allem Unglück auch noch eine Lungenentzündung. 10.000 Euro Schmerzensgeld fordert sein Anwalt nun vor Gericht. Zu holen ist bei dem Angeklagten aber wohl nichts. Er hat keine Arbeit und ist offenbar psychisch krank.
Verminderte Schuldfähigkeit
Vor der Tat hatte der 25-Jährige eine gefährliche Mischung aus Medikamenten und Alkohol im Blut. Die Staatsanwaltschaft geht deshalb schon jetzt von verminderter Schuldfähigkeit aus. Es könnte auch sein, dass der Angeklagte gar nicht ins Gefängnis, sondern in die geschlossene Psychiatrie muss. Die Anklage lautet auf versuchten Totschlag.
Das 45-jährige Opfer kam am Montag mit einem Rollator ins Gericht. An die Gewaltorgie hat er praktisch keine Erinnerung mehr. Der 45-Jährige war damals schnell ins Koma gefallen. Was er noch weiß? Nur, dass alles wahnsinnig schnell ging. „Der ist auf einmal total aggressiv geworden“, sagte er den Richtern. Dabei habe er dem Angeklagten nur gesagt, dass er jetzt nach Hause gehen solle.