Zum 1. Mai tritt die Bußgeldkatalog-Reform in Kraft. Dann muss der Führerschein bereits ab dem achten Punkt in Flensburg abgegeben werden.

1 Wird durch die Bußgeldkatalogreform das Fahrverhalten der Autofahrer verändert?

Ich glaube nicht, dass sich viel am Fahrverhalten ändern wird. Auch die Punkteabbaukurse für die Autofahrer sind nur noch freiwillig.

Allerdings werden Begleitpersonen für 17-jährige Fahranfänger die Kurse wahrscheinlich verstärkt in Anspruch nehmen, da für diese Begleitpersonen nur ein Punkt in Flensburg zulässig ist.

2 Was halten Sie von der Möglichkeit, durch Seminare Punkte abbauen zu können?

Egal wie viele Punkte ein Fahrer hat, durch diese Seminare kann immer nur ein Punkt abgebaut werden. Ab sechs eingetragenen Punkten im Bußgeldkatalog fällt diese Möglichkeit ganz weg und es kann gar kein Punkt mehr abgebaut werden. Dadurch ist der Anreiz, zu solch einem Seminar zu gehen, viel zu gering. Ich bin in Herne auch der einzige Fahrlehrer, der ein sogenanntes Fahreignungsseminar anbietet. Nicht zuletzt da ein solches Seminar freiwillig ist, werden diese Möglichkeit auch nicht viele Autofahrer in Anspruch nehmen.

3 Inwiefern profitiert der Bürger von der Reform?

Der Bürger profitiert insofern von der Reform, als die Punkte nach einem bestimmtem Zeitraum verfallen. Die Punkte mancher Verstöße verfallen etwa nach zweieinhalb Jahren, andere nach fünf Jahren.