Nach der Einigung zum Thema Mindestlohn in Berlin fordert der örtliche DGB mindestens 10 Euro. Eine Arbeitslosenzentrums-Leiterin sieht auch Vorteile für Erwerbslose.Nach der Einigung zum Thema Mindestlohn in Berlin fordert der örtliche DGB mindestens 10 Euro. Eine Arbeitslosenzentrums-Leiterin sieht auch Vorteile für Erwerbslose.

Herne. Nach dem Treffen des Dreigestirns Angela Merkel (CDU), Horst Seehofer (CSU) und Sigmar Gabriel (SPD) am Dienstagabend scheint der Mindestlohn von 8,50 Euro für alle nun bald Gesetz zu werden. Kein Arbeitnehmer in Deutschland werde weniger als 8,50 Euro verdienen, kündigte Gabriel an. Wie die Einigung vor Ort beurteilt wird und welche Verlierer und Gewinner es in Herne gibt, wollten wir per Umfrage herausfinden.

„8,50 Euro Mindestlohn muss es für alle Arbeitnehmer geben, da dürfen keine Ausnahmen gemacht werden“, kritisiert Verdi-Gewerkschaftssekretär Norbert Arndt. Für ihn sind Arbeitnehmer unter 18 und Langzeitarbeitslose die Verlierer des Tages, weil sie unter Umständen aus dem Mindestlohngesetz ausgeschlossen würden. Das sei auch rechtlich fragwürdig, es sei möglich, dass benachteiligte Gruppen eine Anfrage beim Bundesverfassungsgericht starteten. Auch die Höhe des Mindestlohnes von 8,50 Euro reiche bei weitem nicht aus. „10 Euro sind das Minimum“, fordert Arndt. 8,50 Euro als unterste Grenze würden ja auch heute schon in den meisten Branchen gezahlt, macht der Verdi-Sekretär deutlich. Dagmar Spangenberg-Mades, Leiterin des evangelischen Zeppelin-Arbeitslosenzentrums, begrüßt den gesetzlichen Mindestlohn, sie sei „unbedingt dafür“: „Familien und Alleinstehende müssen soviel verdienen, dass ergänzende Bezüge vom Staat wie Hartz IV wegfallen und dass sie mit ihrem Gehalt auskommen können.“

Auch Arbeitslose würden vom gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 profitieren, denn: „Die Sozialleistungen orientieren sich ja an den unteren Lohngruppen. Und wenn deren Einkommen steigen, haben auch die Menschen ohne Arbeit etwas davon.“

Dirk W. Erlhöfer ist der Meinung, dass durch die Mindestlohnregelung bestimmten Projekte das Aus drohe, die die Arbeitgeber aufgelegt hätten, um jungen Leuten, die kaum eine Chance auf eine Ausbildungsstelle, oder gar einen Arbeitsplatz haben, in die Arbeitswelt zu integrieren. Als Beispiel verweist der Geschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Ruhr-Lippe auf die Programme „Start in den Beruf“ (Chemie) und „Förderung der Ausbildungsfähigkeit“ (Metall). „Sollten hier jetzt bei den über 18-Jährigen Löhne von 8,50 Euro gezahlt werden müssen, sind die Projekte gefährdet.“