Wanne-Eickel. . Ein Paar aus Herne kaufte sich in der Siedlung Hannover in Wanne-Eickel vor zwölf Jahren ein denkmalgeschütztes Haus mit angebauter Laube. Jetzt, fordert die Stadt, soll diese plötzlich weichen. Als die WAZ nachhakt, zeigt sich die Verwaltung kompromissbereit.

Als sich Hans-Jürgen Rödel und seine Lebensgefährtin Irmgard Rankewitz vor zwölf Jahren den Traum vom Eigenheim erfüllten und sich ein Haus an der Sassenburg kauften, ahnten sie nicht, was ihnen hier eines Tages widerfahren würde.

Das Haus in Hernes Westen an der Grenze zu Bochum-Hordel steht mitten in der Zechensiedlung Hannover. Wie viele andere Häuser in der Siedlung, steht es unter Denkmalschutz. Rödel schätzt das Haus auf gut 100 Jahre. Im Januar folgte das, was sich für Rödel und Rankewitz als Ironie des Schicksals darstellen sollte.

Im Zuge der Sanierungsarbeiten an der Sassenburg führte die Stadt eine Besichtigung des Grundstückes durch, auf dem Rödels Haus steht. Da der Straßenabschnitt vor dem denkmalgeschützten Haus in Zukunft keinen Platz für Autos vorsieht, verlangte Rödel einen Stellplatz auf seinem Grundstück. Und damit begannen die Probleme.

Jahrelang übersehen

Bei der Besichtigung des Grundstückes fiel der Baubehörde offenbar auf, dass das denkmalgeschützte Haus der beiden Lebenspartner einen Vorbau aufwies. Doch: Veränderungen an denkmalgeschützten Häusern sind erlaubnispflichtig. In Rödels Fall lag jedoch keine Baugenehmigung vor. Die Folge: Die Stadt forderte Rödel zum Abriss der angebauten Gartenlaube auf, warf ihm zudem einen „illegalen“ Umbau vor.

Rödel ist bestürzt: „Die Laube steht schon seit den 50er oder 60er Jahren“. Alte und vergilbte Schwarz-weiß-Fotos aus dieser Zeit, die Rödel von seiner 87-jährigen Nachbarin erhalten hat, zeigen das Haus mit Laube. „Das wurde bei der Denkmalbehörde jahrelang übersehen“, sagt Rödel, der die Kosten für den Abriss nicht übernehmen will, schließlich habe er die Laube ja nicht gebaut. Erst im vergangenen Jahr ließ das Paar das Dach für 800 Euro erneuern, doch jetzt soll alles niedergerissen werden. „Wir sind unschuldig in die Sache reingerutscht“, sagt Irmgard Rankewitz. Immerhin habe das Paar beim Kauf des Hauses gedacht, alles sei in Ordnung.

Die Auflagen der Stadt

Um Baudenkmäler zu verändern, bedarf es der Zustimmung der Denkmalbehörde. Diese wird erteilt, wenn dem Denkmalschutz nichts im Wege steht und öffentliches Interesse vorliegt.

Wird ein Baudenkmal auf eine die erhaltenswerte Substanz gefährdende Weise genutzt und ist dadurch eine Schädigung zu befürchten, kann die Denkmalbehörde Eigentümer verpflichten, das Baudenkmal in bestimmter, ihnen zumutbarer Weise zu nutzen.

Die Besonderheit im vorliegenden Fall ist, dass die Käufer selbst das Haus nicht verändert haben.

Die Stadt zeigt sich unterdessen kompromissbereit. „Es besteht die Möglichkeit, die Laube in reduzierter Form stehen zu lassen“, sagt Stadtsprecher Horst Martens. Dazu müsse das Häuschen jedoch einen gewissen Abstand zum denkmalgeschützten Haus aufweisen. Ein direkter Kontakt mit der Hauswand dürfe nicht bestehen. Eine Lösung, mit der auch Hans-Jürgen Rödel leben könnte. Nur: „Die Kosten wollen wir dafür nicht tragen.“