Herne. Reiter machen den Bürgersteig in Herne-Holthausen durch die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner unpassierbar. Nun erhebt der Herner Frank Steiner Vorwürfe gegen die Tierliebhaber. Reiter werden von der StVO wie Fahrzeuge eingestuft und dürften Bürgersteige eigentlich nicht benutzen.
So ein Mist! Das denken Fußgänger in Holthausen, wenn sie über den Bürgersteig gehen. Es ist wie bei einem Slalom-Parcours im Ski-Weltcup, allerdings nicht mit Standen, sondern mit Pferdehaufen.
Im Fokus steht der Bürgersteig an der Ecke Mont-Cenis-/Lange Straße, direkt an einem Kindergarten. Frank Steiner stinkt’s schon lange, jetzt wendet er sich an die Öffentlichkeit: „Das gibt es doch gar nicht. Der Bürgersteig kann kaum noch benutzt werden. Das ist besonders ärgerlich und auch gefährlich für Leute, die einen Kinderwagen schieben. Die müssen die Straßenseite wechseln“, schimpft Steiner.
"Bei Pferdeämpfeln unternimmt man nichts"
Der Kinderarzt macht Pferdeliebhaber verantwortlich, die ihre Vierbeiner in einem der fünf Reiterhöfe der Umgebung untergebracht haben. „Für jeden Hundehaufen wird ein Riesenaufstand gemacht, es werden Schilder aufgestellt und Hundekotstationen. Aber bei Pferdehaufen unternimmt man nichts. Dabei sind die doch viel größer.“
Reiter werden von der Straßenverkehrsordnung grundsätzlich wie Fahrzeuge eingestuft. Damit sind sie den sogenannten langsamen Fahrzeugen gleichgestellt und dürfen Bürgersteige gar nicht benutzen.
Bußgeld in Höhe von 35 Euro
Laut Herner Ortsrecht müssen Reiter die Hinterlassenschaften ihrer Tiere umgehend beseitigen: „Tiere führende Personen haben dafür zu sorgen, dass Straßen und Anlagen durch Tiere nicht verunreinigt werden. Rechtlich gesehen macht es keinen Unterschied, ob nun Pferdeäpfel oder Hundekot die Straße dreckig machen“, erläutert Stadtpressesprecher Horst Martens. Wer erwischt wird, zahlt ein Bußgeld von 35 Euro. Der vorliegende Fall habe deshalb Konsequenzen: Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) werde darüber informiert, dass in der Lange Straße/Mont-Cenis-Straße vermehrt Verunreinigungen registriert wurden. Die Mitarbeiter des KOD würden dann diesen Bereich während ihres Bezirksdienstes stärker unter die Lupe nehmen.
„Am einfachsten wäre es aber, wenn die Reiter direkt auf die Beseitigungspflicht hingewiesen würden -- von nachbarschaftlich denkenden Bürgern, die das Geschehen beobachten“, meint Martens.