Bei milden Temperaturen hat das Baugewerbe alle Hände voll zu tun und Bauhelfer, Putzer oder auch Fuger haben Grund zur Freude: Mit Wirkung vom 1. Januar 2014 gilt für diese unteren Lohngruppen der neue Mindestlohn-Tarifvertrag, teilt der Baugewerbeverband Westfalen mit.
Die Mindestlöhne betragen in den alten Bundesländern neuerdings 11,10 Euro (Lohngruppe 1), beziehungsweise 13,95 Euro (Lohngruppe 2). Der Mindestlohn ist im Bauhauptgewerbe, dazu gehören beispielsweise Maurer, Fliesenleger oder auch Stuckateure, vergleichsweise hoch: Das Maler- oder das Elektrohandwerk zahlen rund einen Euro weniger pro Stunde.
Tüchtige Helfer willkommen
„Voll ausgebildete Fachkräfte verdienen mehr, aber auch tüchtige Helfer sind uns willkommen“, kommentiert Walter Derwald, Bauunternehmer aus Dortmund und Präsident des Baugewerbeverbands die Tarife. Und der Unternehmer vergleicht die Zahlen auch für die Zukunft: „Wenn die Bundesregierung im Jahr 2015 den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro einführt, wird dann am Bau die Lohnuntergrenze 11,15 Euro betragen”.
Darauf haben sich Arbeitgeber und Gewerkschaften geeinigt. Bis zum Jahr 2017 ist der Mindestlohn im Bauhauptgewerbe schon ausgehandelt und wird stufenweise erhöht auf dann am Ende des Prozesses einheitlich 11,30 Euro pro Arbeitsstunde, sowohl in Ost- als auch in Westdeutschland.
Allgemeinverbindlichkeit
Übrigens – so teilt der Baugewerbeverband weiter mit – seien diese Mindestlöhne allgemein verbindlich, das heißt, auf allen Baustellen und für alle Beschäftigten. Die Mindestlöhne gelten nach dem Entsendegesetz auch für ausländische Bauarbeiter zum Beispiel aus Bulgarien oder Rumänien, wenn sie auf deutschen Baustellen tätig sind. Über die Einhaltung der Bestimmungen wacht der Zoll mit Baustellenkontrollen, die er in regelmäßigen Abständen durchführt.
Die Bauverbände Westfalen mit Sitz in Dortmund vertreten als Arbeitgeber- und Fachverbände rund 4000 Bauunternehmen, in denen über 40 000 Mitarbeiter beschäftigt sind.