Der Rentner Horst Koslowski sollte am 18. Dezember nach einem Wechsel von Versatel einen Anschluss von der Telekom bekommen. Doch bislang ist die Verbindung tot.
Horst Koslowski ist Brieftaubenzüchter und dürfte somit bei der Überbringung von Nachrichten im Notfall kein Problem haben. Trotzdem wäre es ihm lieber, er könnte sein Festnetztelefon wieder benutzen, vor allem aber seinen Internetanschluss. Seit fast einem Monat ist seine Leitung lahm gelegt. Der Anbieterwechsel von Versatel zur Telekom ging irgendwie in die Hose. Beide Anbieter schieben sich die Schuld zu. Der 74 -Jährige telefoniert nicht gerne mit seinem Handy, bis auf Weiteres bleibt ihm aber wohl keine andere Wahl.
„Opa, wenn ich heiraten will, kann ich das beim Standesamt innerhalb von 14 Tagen annullieren, warum geht das beim Telefonvertrag nicht?“, fragte Koslowskis Nichte scherzhaft. Denn am liebsten würde Koslowski einen anderen Anbieter suchen. In der Tat gibt es bei Verträgen im Telekommunitionsbereich immer wieder Probleme. Koslowski ist ein weiteres Opfer. „Wir waren bei Versatel, doch der Service ließ zu wünschen übrig“, erklärt Koslowski in der WAZ-Redaktion. Er habe regelmäßig eine tote Leitung gehabt.
Sein Wechsel zur Telekom mit der Zusicherung, am 18. Dezember einen Telekom-Internet und -Telefonanschluss bereitgestellt zu bekommen (der Vertrag liegt der Redaktion vor) hat Koslowskis Situation aber nicht verbessert: Seitdem hat er nämlich eine tote Leitung. Als er sich im Telefonshop beschwerte, habe man ihm auch noch „mit List und Tücke“ – wie Koslowski sagt – einen Surf-Stick für seinen Computer angedreht, damit er immer und überall im Internet unterwegs sein könne, auch wenn sein Festnetzanschluss nicht funktioniere. „So etwas will ich aber gar nicht haben. Jetzt muss ich dafür zwei Jahre lang jeden Monat 9,95 Euro Gebühr bezahlen“, ärgert sich der frühere Werksmeister. Koslowski ist aufs Internet angewiesen. Als Vorsitzender des Taubenvereins „Konkurrenz“ muss eine Menge Korrespondenz übers Netz geregelt werden. Dabei ist Koslowski rechtlich auf der sicheren Seite: Bei einem Anbieterwechsel darf der Telefon- oder Internetanschluss nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen werden. Kunden können Anbieter in die Pflicht zu nehmen. Vorbei sein sollen damit – eigentlich – die Zeiten, als der alte Anbieter die Leitung abklemmte, Wochen bevor der neue die Versorgung seines neuen Kunden übernahm. Die Telekom geht dem Fall jetzt nach: „Wir melden uns, sobald wir mehr wissen“, sagte ein Sprecher – am Donnerstag.