Herne. . Die Wege des Pfandsystems sind für die meisten Verbraucher unergründlich. Über die Hälfte der Bürger räumt ein, es nicht zu verstehen. Die Verbraucherzentrale Herne will im Rahmen der Woche der Abfallvermeidung stärker aufklären – und bat zum Duell Journalisten gegen Vertreter des Umweltausschusses.

Glas, Plastik oder Karton, Einweg oder Mehrweg, mit Pfand oder ohne – die Wege des deutschen Pfandsystems sind für die Mehrheit der Verbraucher unergründlich. „Etwa 50 Prozent der Bevölkerung versteht das Pfandsystem nicht“, sagt Silke Gerstler von der Verbraucherzentrale in Herne. Und wohl jeder ist schon mal an einem Pfandautomat gescheitert, weil der eine Flasche nicht annehmen wollte. Grund genug, endlich für Durchblick zu sorgen. Deshalb luden Silke Gerstler und Barbara Nickel von entsorgung herne am Freitag in die Verbraucherzentrale, wo Vertreter der örtlichen Medien und des Umweltausschusses zum Duell im – na klar – Flaschendrehen gegeneinander antraten.

Gibt es im Mehrwegsystem nur Flaschen aus Glas? Warum kostet Eistee in der Plastikflasche Pfand, im Tetrapak aber nicht? Und wieso ist eine Acht-Liter-Plastikflasche völlig pfandfrei? Das sind nur drei von unzähligen Fragen, die einem im scheinbar undurchdringlichen Verpackungsdschungel begegnen. „Die Regelungen sind relativ undurchschaubar und oft unbegründbar“, sagt Expertin Barbara Nickel.

Ein Grundproblem: Das Mehrwegsystem ist nicht Teil der Verpackungsverordnung, es gibt also keine einheitliche Regelung. Für Mehrwegflaschen, also solche, die gereinigt und wiederverwendet werden, muss zwar immer Pfand bezahlt werden, die Höhe ist aber variabel. Meist sind es acht bis 15 Cent. Dafür müssen Händler nur solche Flaschen und Kästen zurücknehmen, die sie auch selbst verkaufen. Allein bei Bier gibt es da enorme Unterschiede.

Nicht alle Getränke sind automatisch pfandpflichtig

Eindeutig ist dafür die Regelung bei Einwegflaschen (eigentlich immer aus Plastik) und -dosen, die nach Gebrauch zerkleinert und recycelt werden. Hier beträgt das Pfand immer 25 Cent und Händler nehmen in der Regel auch alle Behälter mit dem Einweg-Symbol zurück. Hier kommen oft die erwähnten Automaten zum Einsatz. Trotzdem gibt es unzählige Ausnahmen. So gilt die Einweg-Regelung nur für Flaschen bis drei Liter Inhalt.

Und auf den kommt es sowieso ganz besonders an. Säfte, Milchgetränke, Wein, Sekt und Spirituosen sind nämlich grundsätzlich pfandfrei, weil sie über das Duale System mit dem „Grünen Punkt“ entsorgt werden. Ebenso wie Getränke in sogenannten ökologisch vorteilhaften Verpackungen wie Tetrapaks.

WAZ-Leserbeirätin wünscht sich eindeutige gesetzliche Regelung

Für WAZ-Leserbeirätin Monika Träger, die das Journalisten-Team unterstützte, ist klar: „Man könnte das durch eine Gesetzesänderung alles viel einfacher machen.“ Weil davon bislang aber keine Rede ist, können sich verunsicherte Bürger bei Fragen oder Problemen an die Verbraucherzentrale, Freiligrathstr. 12, wenden: Tel.: 02323 - 40048 oder herne.umwelt@vz-nrw.de.

Übrigens: Das Duell endete schiedlich friedlich unentschieden.