Herne. . Der Umbau der Bochumer Straße, die zurzeit wegen der Baustelle zwischen der Süd- und der Gräffstraße in jede Richtung jeweils nur einspurig zu befahren ist, beschäftigt unsere Leser und die Anwohner weiterhin.
Der Umbau der Bochumer Straße, die zurzeit wegen der Baustelle zwischen der Süd- und der Gräffstraße in jede Richtung jeweils nur einspurig zu befahren ist, beschäftigt unsere Leser und die Anwohner weiterhin. Bekanntlich haben SPD, CDU und FDP beschlossen, als Zwischenlösung die Straße zunächst vierspurig zu sanieren und dann zu sehen, wie und ob sich ein Radweg anlegen lässt, für den sich zum Beispiel die Grünen einsetzen.
Bereits jetzt, schreibt Klaus-Peter Wilhelm als Betroffener der Umbaumaßnahmen, habe sich ein erheblicher Teil des Verkehrs in die anliegenden Wohngebiete verlagert. Dieses Verhalten der Autofahrer halte er auch für durchaus normal und werde sich, bei steigendem Verkehrsaufkommen in der Zukunft, auch sicher nicht ändern. Für die Anwohner sei die derzeitige Verkehrsbelastung durch die einspurigen Fahrbahnen schon jetzt unerträglich, lasse sich wegen der Baustelle aber nicht verhindern.
Die Bochumer Straße, so Wilhelm weiter, sei außerdem die Hauptverbindung zwischen Herne und Bochum, wo die B51 bereits einspurig zurückgebaut ist, was regelmäßig zum absolutem Verkehrschaos führe; deshalb habe für einen Teil des Verkehrs die Durchfahrt gesperrt werden müssen. Er bitte, dem größer werdenden Verkehrsaufkommen Rechnung zu tragen und die Anwohner nicht weiter zu belasten.
Auch die Anlieger Siegfried Bähr und Barbara Guntermann bezweifeln, dass es bei einem zweispurigen statt vierspurigen Ausbau nicht zu Staus käme, die sich schon jetzt täglich bildeten, und zwar nicht wegen der Baustelle, sondern wegen der fehlenden beiden Fahrbahnen. Zu berücksichtigen sei auch, dass es bei einem Stau auf der A43 dann zu noch größeren Problemen komme. Als Anwohner machten sie sich auch Gedanken, „wie es mit Rettungswagen, Notarzt und Feuerwehr klappen soll. Es ist im Moment kaum möglich, eine freie Durchfahrt für diese Fahrzeuge zu gewähren.“