Die Herner Rentner können aufatmen. Jedenfalls dann, wenn es nach Peter Niedenführ geht, dem Dienststellenleiter des zuständigen Finanzamts. Nach beunruhigenden Meldungen gibt er Entwarnung: „Gezielt uns Rentner vornehmen, machen wir überhaupt nicht. Wir sind da nicht fahndungsmäßig hinterher."

Im Frühjahr 2010 werden die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen rund 30 Millionen Rentenbezugsmitteilungen erhalten. Die reichen bis ins Jahr 2005 zurück, so dass Betroffene mit etwaigen Rückforderungen für den Zeitraum von damals bis heute rechnen müssen. Betroffene heißt hier: Es geht um Rentner, die eine Steuererklärung hätten abgeben müssen, das aber nicht getan haben. Allerdings ist das Vorgehen der Finanzbehörden noch nicht festgelegt: Erst im September wird die Oberfinanzdirektion entsprechende Vorgaben machen.

Grundsätzlich gilt: Wer außer der gesetzlichen Rente keine weiteren Einkünfte hat, muss sich keine Sorgen machen. Laut Niedenführ gilt diese Situation für das Gros der Rentner: „Millionen von Rentnern werden genau deshalb gar nicht geführt.”

Für diejenigen, die zum Beispiel eine zusätzliche Betriebsrente kassieren oder mit einer noch erwerbstätigen Frau verheiratet sind, gilt: „Wenn noch andere Einkünfte da sind, muss man im Einzelfall rechnen.” Dann kann es durchaus zu Rückforderungen kommen, denn diese Personengruppe hätte eine Steuererklärung abgeben müssen. Trotzdem beruhigt Niedenführ auch sie: Arztkosten und Behinderungen zum Beispiel seien Faktoren, die einen etwaigen finanziellen Rückschlag abfedern könnten. „Das mindert alles das zu versteuernde Einkommen.” Zudem gibt es ja auch noch eine grundsätzliche Steuerfreiheit. 2005 durfte ein lediger Renter 1575 Euro beziehen, ohne einen Cent davon als Steuer abführen zu müssen. Bei Verheirateten erhöht sich diese Summe auf 3150 Euro – aber nur, wenn der Ehepartner keine eigenen Einkünfte hat. Das sei aber in der jetzigen Rentnergeneration durchaus noch üblich.

Wem demnächst nachträglich ein Steuerbescheid in Haus flattert, der muss sich deswegen nicht als Verbrecher fühlen. Niedenführ: „Wir wollen Rentner, die aus Unwissenheit gehandelt haben, nicht kriminalisieren.” Und er verspricht: „Wir werden mit Fingerspitzengefühl da rangehen.”

Seit 2005 sind 50 Prozent der gesetzlichen Rente einkommenssteuerpflichtig. Bis zum Jahr 2020 steigt dieser Anteil in Zwei-Prozent-Schritten auf 80 Prozent, danach in ein-Prozent-Schritten auf 100 Prozent im Jahr 2040. Für private Zusatzrenten gelten andere Regelungen.