Herne. . Der Bürgerausschuss der Stadt Herne hat beschlossen, den Denkmalschutz für das leerstehende Hertie-Haus in der Innenstadt eingehend prüfen zu lassen. Ziel: das Gebäude aus der Denkmalliste streichen. Dann wäre – dank einer Gesetzesnovelle – theoretisch ein Abriss auf Kosten des Eigentümers möglich.

Was soll nur aus dem Hertie-Haus werden? Seit fünf Jahren steht das frühere Kaufhaus mittlerweile leer, ein Käufer oder Investor für das Objekt ist bisher nicht in Sicht. Der jüngste Vorschlag: Abriss, und zwar auf Kosten des britischen Eigentümers. Eine Gesetzesänderung (§ 179 BauGB) macht das theoretisch möglich. Doch selbst wenn sich dieser Vorschlag in die Praxis umsetzen ließe, steht dem Vorhaben bislang aber der Denkmalschutz des Gebäudes im Weg. Den soll die Verwaltung nun eingehend überprüfen, mit dem Ziel, das Haus aus der Denkmalliste zu streichen. Das hat gestern der Bürgerausschuss beschlossen.

Seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 20. September kann der Eigentümer einer verwahrlosten Immobilie unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet werden kann, denn Abbruch auf eigene Kosten durchzuführen bzw. die Beseitigung auf seine Kosten zu dulden.

Rechtsanwalt Heinrich Beestermöller, der auch Mitglied der Interessengemeinschaft Herne-City ist, hatte die Eingabe in den Ausschuss gebracht, um das „Desaster auf der Bahnhofstraße“, wie er es gestern nannte, zu beenden. Der Verfall des früheren Hertie-Kaufhauses sei „unerträglich für die Bürger“ und das Verhalten des Besitzers „nicht im Ansatz betriebswirtschaftlich nachvollziehbar“.

Öffentliches Interesse am Erhalt?

Zumal die Eigentümer kaum greifbar und nicht verhandlungsbereit seien. Selbst der Plan, eine Folie mit „attraktivem Motiv“ auf den trostlosen Schaufensterscheiben anzubringen, sei im Ansatz gescheitert. Beestermöller: „Mit diesen Leuten können Sie nicht verhandeln.“ Vor diesem Hintergrund sei die Gesetzesnovelle eine „frohe Botschaft aus Berlin“.

Bevor eines Tages die Bagger anrollen könnten, müsste aber zunächst der Denkmalschutz des Gebäudes aufgehoben werden. Dafür sieht die Untere Denkmalschutzbehörde bislang aber keine Gründe, wie Stadtbaurat Karlheinz Friedrichs in einer schriftlichen Stellungnahme mitteilte. Um ein Gebäude aus der Liste zu streichen, dürften weder ein öffentliches Interesse noch städtebauliche Gründe zum Erhalt und zur Nutzung des Gebäudes mehr vorliegen. Das soll jetzt intensiv geprüft werden.

Abriss scheint trotzdem unwahrscheinlich

Doch selbst wenn dem Hertie-Haus der Denkmalschutz entzogen wird, scheint ein Abriss unwahrscheinlich. Das neue Gesetz lasse sich nur anwenden, wenn eine Modernisierung oder Sanierung nicht mehr möglich ist, erklärte Christoph Heidenreich vom Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung. Zudem lasse sich nur der vermögenswerte Vorteil nach einem Abriss abschöpfen. Seine treffende Zusammenfassung: „Es ist leider nicht ganz so einfach.“