Die Steag GmbH wird die Betriebsgenehmigung für den Block 2 des Baukauer Steinkohlekraftwerks nicht mehr verlängern. Das teilte die Steag auf Anfrage der WAZ mit. Die aktuelle Betriebsgenehmigung läuft noch bis Ende Juli 2014.
Der in den Jahren 1962/1963 erbaute Kraftwerksblock, diente noch als sogenannte Kaltreserve, hatte aber in den letzten acht Jahren keine Lastanforderung mehr. Die Geschäftsführung des in Essen ansässigen Energieunternehmens hat der Bundesnetzagentur bereits eine entsprechende Benachrichtigung zugeleitet. Darüber hinaus betont die Steag, dass diese Stilllegung in keinerlei Verbindung mit der Energiewende stehe. In den vergangenen Wochen hatten mehrere andere Kraftwerksbetreiber Stilllegungen angekündigt, weil sich der Betrieb der Anlagen finanziell nicht mehr lohne.
Keine Mitarbeiter betroffen
„Für die Anlage besteht seit Jahren keine Lastanforderung mehr. Und in diesen Fällen schreibt das Bundesimmissionsschutzgesetz vor, dass eine Anlage die Betriebsgenehmigung verliert, wenn sie länger als drei Jahre nicht betrieben wird“, erläutert der Technische Geschäftsführer Ralf Gilgen.
Für den Block Herne 2 besteht bereits seit mehr als acht Jahren keine Lastanforderung mehr, es wurde hier also – mit Ausnahme jeweils kurzer Zeiträume zum Erhalt der Betriebsgenehmigung – kein Strom mehr produziert. Das Bedienpersonal wurde inzwischen vollständig abgebaut, so dass Mitarbeiter von der Stilllegung nicht betroffen sind. Außerdem ist der Betrieb buchhalterisch bereits vollständig abgeschrieben. Bereits im Jahr 2000 hatte die Steag den Block Herne 1 stillgelegt.
„Diese Maßnahme betrifft ausschließlich den Block 2“, so Gilgen. „Die ebenfalls am Standort Herne ansässigen Blöcke Herne 3 und 4 werden weiterhin betrieben, der rechtskräftige Vorbescheid für den Bau des Kraftwerks Herne 5 ist von der Stilllegung nicht betroffen.“