Herne. . Die Herner Bevölkerung zeigt großes Interesse an der Patientenverfügung. Als die Akademie für Palliativmedizin, Palliativpflege und Hospizarbeit am Mittwochabend über das Thema informierte, blieb im Kolpinghaus kein Platz frei.

Auch der letzte Platz des Saals im Kolpinghaus war am Mittwochabend besetzt. Rund 100 Interessierte waren gekommen, um sich über das Thema „Patientenverfügung“ zu informieren.

In seinem Impulsvortrag beleuchtete Markus Freistühler, Vorsitzender der Akademie für Palliativmedizin, Palliativpflege und Hospizarbeit (APPH) Ruhrgebiet, das Thema. Bei der anschließenden Diskussion wurden die Vorteile einer solchen Verfügung aus Sicht der Pflege, von Krankenhäusern, einem Hausarzt, der Hospizarbeit und der Theologie erläutert.

Wichtiges Kommunikationsmittel

„Vom Abwehrinstrument zum Kommunikationsmittel“ lautet die Überschrift des Vortrages. Denn die Verfügung dient dazu, dem Willen des Patienten Folge leisten zu können, auch wenn er selbst ihn nicht mehr mitteilen kann. „Eine Patientenverfügung sollte so individuell und umfangreich wie möglich sein“, sagte Markus Freistühler. So könne man auf die Einstellung zu bestimmten Maßnahmen Rückschlüsse ziehen, auch wenn sie nicht explizit in der Verfügung aufgeführt sei. Denn auch der Bevollmächtigte kann nicht für den Patienten entscheiden, er kann lediglich zur Ermittlung des Willens beitragen.

Beratung beim Hausarzt sinnvoll

„Eine Patientenverfügung ist für die Angehörigen unglaublich wichtig“, sagt Anneli Wallbaum vom Lukas-Hospiz, „wenn sie Entscheidungen treffen müssen, an deren Ende womöglich der Tod des Patienten steht, ergeben sich daraus schwere Schuldgefühle, die oft ein Leben lang anhalten.“ Aber nicht nur in so schwerwiegenden Fragen wie der Fortsetzung lebenserhaltender Maßnahmen, dem Verhalten bei Wachkoma oder dem Wunsch nach Reanimierung kann die Verfügung hilfreich sein:

„Das Gesetz hat keine Reichweitenbegrenzung“, sagte Freistühler, „also kann man zum Beispiel auch verfügen, das man gar nicht behandelt wird oder in einer Pflegeanstalt keine Musik hören möchte, bestimmten Besuch nicht empfangen will. . .“ Kurz: Man könne alles in der Verfügung festhalten. Schriftlich muss sie sein, mit Datum, Ort und Unterschrift. Es muss klar daraus hervorgehen, unter welchen Umständen sie gültig wird und sie muss Bezug auf bestimmte Behandlungen nehmen. Die Verfügung kann jederzeit, ob mündlich oder schriftlich, widerrufen oder geändert werden. „Ich empfehle, sich vom Hausarzt beraten zu lassen“, so Freistühler. Generell solle man sich ausführlich mit dem Thema auseinandersetzen und auch die Bevollmächtigten so weit wie möglich informieren, damit im Ernstfall nicht geraten werden muss und Angehörige zusätzlich belastet werden.