Zur Erinnerung: Die Stadt hatte Plakatierungen für die Bundestagswahl an Laternen zunächst untersagt – mit dem Verweis, diese gehörten den Stadtwerken Herne. Als die WAZ noch einmal nachhakte, hieß es bei der Verwaltung, dass die Anlagen doch im Besitz der Stadt seien; fürs Plakatieren gebe es nun eine Sondererlaubnis.

Aufgrund des geänderten Haushaltsrechts, erinnern die Linken, seien Kommunen verpflichtet worden, Bilanzen zu erstellen, die den von Unternehmen ähneln. Dabei habe in der Eröffnungsbilanz das gesamte kommunale Vermögen aufgeführt werden müssen: Gebäude etwa, Brücken oder Parkanlagen.

Klasse sei die Laternen-Geschichte deswegen, „weil wir jetzt vielleicht davon ausgehen können, dass nicht nur die Laternen vergessen wurden“, sagt Linke-Ratsfrau Veronika Buszewski. „Vielleicht gibt es ja noch irgendwo eine vergessene Straße? Oder eine Waldfläche? Ganz zu schweigen von Enkel- oder Ururenkelgesellschaften im undurchschaubaren Dickicht Konzern Stadt oder von ganzen Gebäuden im Moloch GMH?“

Was aber im Ergebnis wirklich Klasse sei: Die Absurdität der Gleichbehandlung eines am Gemeinwesen orientierten kommunalen Haushalts mit einem auf Gewinnmaximierung orientierten Rechnungswesen eines Privatunternehmens werde für alle sichtbar. Privatunternehmen rechneten ihr Vermögen immer hoch. „Ganz im Gegensatz zu Kommunen – siehe vergessene Laternen und Beleuchtungsmasten“, sagt Markus Dowe, Sprecher des Kreisverbandes.