Herne. . Versicherte mit Beitragsschulden bei der Krankenversicherung und Nichtversicherte profitieren ab heute von einem gesetzlichen Schuldenerlass. Darauf weist Veronika Zoller, Leiterin der Verbraucherzentrale, hin.

Versicherte mit Beitragsschulden bei der Krankenversicherung und Nichtversicherte profitieren ab heute von einem gesetzlichen Schuldenerlass. Darauf weist Veronika Zoller, Leiterin der Verbraucherzentrale, hin.

Vor allem diejenigen, die bisher nicht krankenversichert sind oder vorübergehend ohne Krankheitsschutz dastehen, scheuten den Gang in eine Krankenkasse. Grund sei meist eine fällige Nachforderung, die sich seit Einführung der Versicherungspflicht oft zu mehreren tausend Euro angesammelt hat. Der Gesetzgeber hat den Betroffenen diese drückende Last nun vorübergehend genommen. Bis zum 31. Dezember werden aufgehäufte Schulden von den Krankenkassen gestrichen. Nichtversicherte sollten die Neuregelung für sich nutzen und schuldenfrei neu oder abermals in einer Krankenkasse starten, so Zoller. Ab 2014 wird die Nachzahlung versäumter Beiträge wieder fällig. Daher sollten sich Nichtversicherte umgehend versichern. „Hierbei spielt es keine Rolle, ob jemand gesetzlich oder privat versicherungspflichtig ist“, so Zoller.

Rechtlichen Rat zu Fragen und Problemen rund um die gesetzliche Krankenversicherung erhalten Ratsuchende bei der Herner Beratungsstelle an der Freiligrathstraße 12. Terminanfragen unter HER 4 47 46, Fax: 02323 – 400 48, E-Mail: herne@vz-nrw.de; Öffnungszeiten der Beratungsstelle: montags und freitags von neun bis 13 Uhr, dienstags und donnerstags neun bis 13 und 14 bis 18 Uhr.