Herne.. Der Herner Anwalt Karl-Albrecht Engelhart hat vor dem Amtsgericht Mönchengladbach für einen Mandanten aus Herne ungewöhnliches Urteil erstritten. Die Santander Bank erkennt damit an, dass die Klage gegen Gebühren rechtens war.



Der Schriftsatz des Amtsgerichts Mönchengladbach ist lediglich zwei Seiten dünn, doch er hat es in sich. Denn bei dem, was der Herner Anwalt Karl-Albrecht Engelhart für seinen Mandanten, der ebenfalls aus Herne kommt, erstritten hat, handelt es sich um ein sogenanntes Anerkenntnisurteil. Damit erkennt eine Beklagter an, dass der Antrag des Klägers rechtlich korrekt ist.

Und im konkreten Fall erkennt die Santander Consumer Bank AG an, dass sie Bearbeitungsgebühren für ein Verbraucherdarlehen zu Unrecht erhoben hat. Für Engelhart ist dieses Anerkenntnisurteil deshalb von Bedeutung, weil es Verbrauchern möglicherweise den Weg erleichtert, unzulässige Bearbeitungsgebühren zurückzufordern.

Die Bearbeitungsgebühr war in der Vergangenheit in mehreren Fällen Zankapfel zwischen Banken und deren Kunden und beschäftigte mehrere Gerichte. Bei Verbraucherkrediten verlangten Banken in der Vergangenheit zusätzlich zu den Zinsen auch eine Bearbeitungsgebühr -- in der Regel ein bis drei Prozent der Darlehenssumme. Macht bei einem Kreditbetrag von 10 000 Euro 100 bis 300 Euro. Begründung: Beratungsaufwand und Bonitätsprüfung. „Die Banken wollten sich damit für Tätigkeiten bezahlen lassen, die in ihrem eigenen Interesse liegen“, beschwerten sich in den Vergangenheit die Verbraucherzentralen.

Dieser Auffassung schlossen sich seit dem Jahr 2010 nicht weniger als acht Oberlandesgerichte an. Was noch aussteht, ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Vermutung der Verbraucherschützer: Die Banken weichen dem BGH aus, um sich weiterhin weigern zu können, die Bearbeitungsgebühr zurückzuzahlen. Mit dem Urteil, das Engelhart erstritten hat, könnte diese Front bröckeln und die Chance auf Erstattung steigen.