Herne. . Sommerzeit ist Radzeit. Wer bei einer längeren Tour Zug und Fahrrad kombiniert, kann größere Distanzen überwinden und neue reizvolle Strecken entdecken. Allerdings gibt’s die Mitnahme des zweirädrigen Begleiters im Zug nicht zum Nulltarif.
Sommerzeit ist Radzeit. Wer bei einer längeren Tour Zug und Fahrrad kombiniert, kann größere Distanzen überwinden und neue reizvolle Strecken entdecken. „Allerdings gibt’s die Mitnahme des zweirädrigen Begleiters im Zug nicht zum Nulltarif“, erklärt Veronika Zoller, Leiterin der Herner Verbraucherzentrale. Sie hat einige Tipps:
Reservierungspflicht bei weiten Strecken: Wer sein Rad im Fernverkehr mitnehmen möchte, muss auf den ICE verzichten. Dort ist die Mitnahme nicht erlaubt. Für alle anderen Zugklassen gilt: Mitnahme ja, aber nur mit Reservierung! Eine Stellplatzgarantie erhält, wer mindestens einen Tag vorher bucht.
Rad im Nahverkehr: In Regionalzügen kann der fahrbare Untersatz ohne Voranmeldung zu einem Aufpreis von 4,50 Euro den ganzen Tag lang mitgenommen werden. Das so genannte FahrradTicket NRW kann landesweit mit dem SchönerTag-Ticket und weiteren Tickets des NRW-Tarifs kombiniert werden. Die Überfahrt in ein anderes Bundesland schlägt mit fünf Euro zu Buche.
Mitnahme bei Ticket-Abos & Co: Bei einigen Verkehrsunternehmen ist die Radmitnahme inbegriffen. So ermöglichen im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr einige VRR-Abos – etwa das Ticket 2000, das Firmen- oder Semesterticket, das Young Ticket Plus oder das Bärenticket – eine Mitnahme des Fahrrades in Zügen.
Nutzungsregeln im Mehrzweckabteil: Bahnreisende, die mit einem Rad unterwegs sind, können Mitreisende durchaus bitten, Platz in einem Mehrzweckabteil zu machen, denn dieses ist auch für den Transport von Rädern bestimmt. Füllen jedoch bereits Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen das Abteil, haben Zweiradbesitzer das Nachsehen. Grundsätzlich gilt: Radler können nicht auf der Beförderung ihres Zweirads im Zug bestehen. Ist das Mehrzweckabteil bereits voll, kann eine Mitnahme verweigert werden.
Um Probleme bei der Radmitnahme in NRW kümmert sich die Schlichtungsstelle Nahverkehr der Verbraucherzentrale: www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de. Weitere Infos rund um die Mitnahme von Fahrrädern in Zügen erhalten Ratsuchende bei der Verbraucherzentrale, Freiligrathstraße 12.