23-jährige Hernerin bekommt die Leistung erst rückwirkend im nächsten Monat. Schuld ist das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternteilzeit.

58,46 Euro – mehr Elterngeld bekommt Jessica Weil im Juni nicht. Ihr Problem: Sohn Maddox wurde kurz nach dem Stichtag geboren, an dem das Elterngeld ausgezahlt wird.

Am 7. April 2013 erblickte der kleine Maddox das Licht der Welt. Mutter Jessica Weil erhielt sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse. Der Mutterschutz der 23-jährigen Hernerin endete damit am 2. Juni. „Ich dachte, das Elterngeld werde direkt nach dem Mutterschaftsgeld gezahlt“, sagt Weil. Mit dieser Annahme hatte Weil durchaus Recht. Doch anstatt der vollen Summe von rund 450 Euro, die ihr pro Lebensmonat ihres Sohnes zusteht, bekommt sie im Juni nur 58,46 Euro.

Kein Fehler in der Berechnung

Ekrem Karayigit von der Elterngeldstelle der Stadt Herne betont, dass bei der Berechnung des Elterngeldes für Jessica Weil kein Fehler unterlaufen sei. Die rund 60 Euro, die die junge Mutter zunächst erhält, sind das Elterngeld, das ihr für die letzten vier Tage des zweiten Monats ihres Sohnes zustehen, die nicht mehr vom Mutterschaftsgeld abgedeckt waren. Denn das Elterngeld wird auf das Mutterschaftsgeld angerechnet. Zudem besagt das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit, dass das Elterngeld für die Lebensmonate des Nachwuchses in Monatsbeträgen zum Monatswechsel gezahlt wird. Maddox wurde gewissermaßen sechs Tage nach dem Zahltag geboren und wird damit immer erst sechs Tage nach dem Stichtag einen Monat älter. Dadurch bekommt seine Mutter das Elterngeld etwa für den dritten Lebensmonat, der am 7. Juni beginnt, erst um den ersten Juli herum.

Stadt bearbeitet allein die Anträge

Die finanzielle Lücke, die durch die Regelung entsteht, ist nach Ansicht der 23-Jährigen ein „Fehler im System“. „Ich bin selbst nicht auf das Geld angewiesen, weil mein Mann arbeiten geht, aber andere Frauen vielleicht schon“, sagt Weil. Sie fühle sich von der Stadt im Stich gelassen.

Den Ärger der jungen Mutter kann Ekrem Karayigit durchaus nachvollziehen, jedoch habe er ihr aufgrund der gesetzlichen Vorgabe nicht helfen können. Die Stadt Herne ist lediglich für die Bearbeitung der Elterngeldanträge verantwortlich, während die Bundeskasse Trier das Elterngeld überweise. Den finanziellen Engpass würden Betroffene je nach Situation anders überbrücken: „Manche greifen auf ihre Ersparnisse zurück, andere leihen sich das Geld“, sagt Karayigit. Eventuell könne für einen Monat auch das Jobcenter aushelfen. Doch „die Elterngeldstelle kann da leider nichts machen.“