Herne. . Wenn das Wohl eines Kindes in seiner leiblichen Familie gefährdet ist, kann das Jugendamt sie vorübergehend oder auch auf Dauer in Pflegefamilien unterbringen. Im vergangenen Jahr lebten in Herne 198 Kinder in Familien, in die sie nicht hinein geboren wurden.

Alexandra V. und Uwe S. (ihre vollständigen Namen möchten sie nicht öffentlich machen) gehören zu den 169 Familien in Herne, in denen Pflegekinder, manchmal auch mehrere, leben. „Wir wollten einfach was tun, Kindern helfen“, erklärt Alexandra V. ihre Motivation. Deshalb gehört nun schon seit einigen Jahren neben den drei leiblichen Kindern ein weiteres Mädchen zur Familie.

Alleinerziehender Vater

Bei Uwe S. war die Ausgangssituation eine andere: Die Ehe blieb kinderlos, die Aussichten auf eine Adoption waren schlecht. Deshalb entschied sich das inzwischen getrennt lebende Paar für die Aufnahme von zwei Pflegekindern, die mit eineinhalb Jahren und drei Monaten zu ihnen kamen und nun bei Uwe S. leben. „Ich bin alleinerziehender Vater“, sagt er, „und glücklich damit.“ Seine beiden Kinder sind inzwischen acht und elf Jahre alt.

Der Pflegekinderdienst des Jugendamts vermittelt Kinder in Pflegefamilien, wenn sie unter Umständen aufwachsen, die das Wohl des Kindes gefährden - zur Not innerhalb von wenigen Stunden, so Wulf Strey. Dazu gibt es die so genannten Bereitschafts- oder Kurzzeitpflegeeltern, zu denen auch Alexandra V. gehört. Sie springen ein, wenn ein Kind sofort ein anderes Zuhause benötigt, bevor es in die leibliche Familie zurückkehren kann oder in eine Dauerpflegefamilie wechselt. „Oberstes Ziel ist es, dass Kinder in ihren Familien leben können“, sagt Anette Nitschmann-Mares. Deshalb werde auch gemeinsam mit den Familien nach Lösungen gesucht. Aber nicht immer mit Erfolg. So lebten zum Stichtag im Dezember vergangenen Jahres 198 Herner Kinder in Pflegefamilien.

„Wir sind Eltern mit Führerschein“, beschreibt Uwe S. den Unterschied zwischen leiblichen und Pflegeeltern. Denn ohne eine Teilnahme an einem Vorbereitungskurs, den das Jugendamt mit der VHS anbietet, gehe gar nichts. Und das finden Alexandra V. und Uwe S. auch gut so: die Pflegeelternanwärter werden dabei informiert, was auf sie zukommt und zukommen kann - vom Umgang mit den Kindern, die oft schon ihr Päckchen zu tragen hatten, über juristische Aspekte bis hin zum Kontaktrecht der leiblichen Eltern. „Wir haben uns mit der Verantwortung, die wir da übernehmen, viel bewusster auseinandergesetzt als die meisten anderen Eltern“, so Uwe S. Außerdem sei Hilfe und Unterstützung vom Jugendamt immer auch gegeben.

Familien, die Pflegekinder aufnehmen möchten, können sich jederzeit beim Jugendamt melden: HER 16 3632, - 3507.

Voraussetzung ist eine Teilnahme an einem Vorbereitungskurs.

Bewerber dürfen nicht vorbestraft sein, müssen ein Gesundheitszeugnis vorlegen und finanziell unabhängig sein. Für die Kinder gibt es ein nach dem Alter gestaffeltes Pflegegeld.

Das Alter der Eltern sollte dem der Kinder entsprechend sein.

In den ersten sechs bis zwölf Monaten sollten die Eltern zu Hause präsent sein und sich für diese Zeit von ihren Arbeitgebern beurlauben lassen.