Bochum/Herne. . Nach sexuellen Kontakten zu einer Schülerin ist ein Pädagoge (43) gestern zum zweiten Mal verurteilt worden. Das Landgericht Bochum verhängte 19 Monate Haft auf Bewährung wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen.
Nach sexuellen Kontakten zu einer Schülerin ist ein Pädagoge (43) gestern zum zweiten Mal verurteilt worden. Das Landgericht Bochum verhängte 19 Monate Haft auf Bewährung wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen. Der Angeklagte hatte Freispruch gewollt.
Die Übergriffe sind mehr als zwei Jahre her. Der verheiratete Familienvater unterrichtete damals als Lehrer einer Schule in Herne. Dort gewann der Bochumer das Vertrauen einer damals 14-jährigen Schülerin. Er war nicht ihr Klassen- oder Fachlehrer. Wohl aber leitete er den Schulsanitätsdienst der Schüler und gab dafür Erste-Hilfe-Kurse. Auch die damals 14-Jährige bildete er zur Schulsanitäterin aus. Als sie sich ihm wegen privater Probleme anvertraute, gab er die gebotene Distanz auf und näherte sich ihr: Erst kam es zum Zungenkuss, später zu äußerst massiven sexuellen Handlungen - insgesamt zwölf Fälle. Die Kontakte liefen laut Gericht „einvernehmlich“ ab, das Mädchen war darin aber noch völlig unerfahren. Im März 2011 - die Schülerin war inzwischen 15 - flog alles auf. Die Mutter des Mädchens hatte SMS entdeckt. Der Pädagoge wurde suspendiert. Heute arbeitet er in der Freizeitindustrie.
Bereits 2011 war er vom Landgericht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof entschied aber, dass der Fall erneut verhandelt werden muss, weil nicht genug geklärt wurde, ob ein Obhutsverhältnis vorlag. Ohne ein solches wäre alles nicht strafbar gewesen, weil das Mädchen schon 14 Jahre war. Aber auch eine andere Strafkammer entschied jetzt, dass das Mädchen dem Lehrer „zur Erziehung anvertraut“ war. Der Ex-Lehrer hat sich bei der heute 17-Jährigen entschuldigt und zahlt ihr in Raten 5000 Euro Schmerzensgeld.