Trotz der Entscheidungen der Arbeitsgerichte hält die RAG am Regelwerk fest, weil sie es für sozial ausgewogen hält. Die RAG kündigt an, Berufung einzulegen.
„Mit dem Regelwerk zur Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus zum Ende des Jahres 2018 wurde ein ausgewogenes und sozialverträgliches Verhältnis von Rechten und Pflichten für alle Personengruppen geschaffen“, heißt es in einer Stellungnahme der RAG. Der Gesamtverband Steinkohle, die Gewerkschaft IGBCE sowie die Unternehmensleitung und die Mitbestimmung der RAG verfolgten damit nach alter Bergbautradition das Ziel, dass „keiner ins Bergfreie fällt“.
Die RAG habe alle Anstrengungen unternommen, Mitarbeitern, die kein Anrecht auf Anpassungsgeld haben, durch eine Versetzung in das MEC eine zumutbare Beschäftigung außerhalb des Bergbaus und somit Zukunftsperspektiven zu eröffnen. „Grundsätzlich würdigte beispielsweise auch das Arbeitsgericht Gelsenkirchen die Anstrengungen der RAG zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen anlässlich der Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbau Ende 2018“, so die RAG.
Und weiter: „Die RAG hält die mit den Sozialpartnern vereinbarten Regelungen des Regelwerks unverändert für sozial ausgewogen und richtig! Daher hat bzw. wird die RAG gegen die Entscheidungen der ArbG Berufung einlegen, die sich gegen den von der RAG eingeschlagenen Weg richten. Die RAG wird ihre Bemühungen, betriebsbedingte Kündigungen durch einen sozialverträglichen Anpassungsprozess zu vermeiden, weiter fortsetzen.“