Herne. . Uneinsichtigen Herner Rauchern und Gastwirten drohen bei einem Verstoß gegen das zum 1. Mai in Nordrhein-Westfalen in Kraft getretene Nichtraucherschutzgesetz hohe Bußgelder. Das teilt die Stadt auf Anfrage mit.

Raucher, die sich in Gaststätten eine Zigarette anstecken und dabei von der Stadt erwischt werden, müssen jeweils 35 Euro zahlen. Wirte, die ihren Gästen das Rauchen nicht verbieten, sollen beim ersten Mal mit 200 Euro zur Kasse gebeten werden.

Bei jedem weiteren Verstoß verdoppelt sich das Bußgeld. Der Höchstbetrag liegt bei 2500 Euro. Darüber hinaus müssen Gastwirte, die auf das Rauchverbot nicht ausdrücklich und in geeigneter Form hinweisen, 100 Euro in die Stadtkasse zahlen.

Auf diese Regelung haben sich die Ordnungsamtsleiter aller größeren Städte Nordrhein-Westfalens geeinigt. Auch Herne werde sich diesem Verfahren anschließen, sagt Karl-Wilhelm Schulte-Halm vom städtischen Fachbereich Öffentliche Ordnung zur WAZ.

Bis zum 1. Mai 2013 seien Verstöße von Raucherinnen und Rauchern nur mit Verwarnungen geahndet worden. Gastwirte wurden zunächst verwarnt und anschließend mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro bedacht. „Das kam in Herne aber nur in Einzelfällen vor“, berichtet Karl-Wilhelm Schulte-Halm weiter.